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Der regional verankerte Ansprechpartner für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Wir betreuen und beraten Sie persönlich vor Ort in Dornbirn bei Ihren Anliegen und Herausforderungen.

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Persönliche und individuelle Beratungskompetenz auch bei komplexen Fragestellungen

Wir gehen individuell auf Ihre Anliegen und Herausforderungen ein und freuen uns, Sie bei deren Lösung persönlich unterstützen zu dürfen.

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Hohe Fachkompetenz und Expertise schaffen ganzheitliche Lösungen

Wir bieten Ihnen nachhaltige Lösungen durch einen interdisziplinären Wissenstransfer und Austausch.

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Unsere Kanzlei

Wir stehen Ihnen zur Seite. Als kompetenter Partner beraten und unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen, in der Wirtschaftsprüfung als auch in der Finanzbuchhaltung und Personalverrechnung. Somit tragen wir als Steuerberater gerne die Verantwortung an Ihrem Unternehmenserfolg.

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Unsere Leistungen im Überblick

Steuern und Struktur
Steuern und Struktur

Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.

Steuern und Struktur
Prüfung und Revision
Prüfung und Revision

Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.

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Treuhand und Rechnungen
Treuhand- und Rechnungswesen

In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Treuhand- und Rechnungswesen
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News und Aktuelles

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

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Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde?

Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geändert, so haben in der Regel: der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist.

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Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?

Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten. Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.

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Betriebskindergärten: Was hat sich bezgl. der Lohnsteuerbefreiung ab 2024 geändert?

Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist. Von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung einer arbeitgebereigenen elementaren Bildungseinrichtung, die durch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sowie durch betriebsfremde Personen genutzt werden kann.

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