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Der regional verankerte Ansprechpartner für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Wir betreuen und beraten Sie persönlich vor Ort in Dornbirn bei Ihren Anliegen und Herausforderungen.

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Persönliche und individuelle Beratungskompetenz auch bei komplexen Fragestellungen

Wir gehen individuell auf Ihre Anliegen und Herausforderungen ein und freuen uns, Sie bei deren Lösung persönlich unterstützen zu dürfen.

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Hohe Fachkompetenz und Expertise schaffen ganzheitliche Lösungen

Wir bieten Ihnen nachhaltige Lösungen durch einen interdisziplinären Wissenstransfer und Austausch.

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Unsere Kanzlei

Wir stehen Ihnen zur Seite. Als kompetenter Partner beraten und unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen, in der Wirtschaftsprüfung als auch in der Finanzbuchhaltung und Personalverrechnung. Somit tragen wir als Steuerberater gerne die Verantwortung an Ihrem Unternehmenserfolg.

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Unsere Leistungen im Überblick

Steuern und Struktur
Steuern und Struktur

Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.

Steuern und Struktur
Prüfung und Revision
Prüfung und Revision

Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.

Prüfung und Revision
Treuhand und Rechnungen
Treuhand- und Rechnungswesen

In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Treuhand- und Rechnungswesen
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News und Aktuelles

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

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Änderung der Einkommen- steuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen

Wie berichtet, stellen Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das Netz grundsätzlich – abgesehen insbesondere von Liebhaberei – Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. In einer eigenen gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz wurden aber ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

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Wen trifft die globale Mindestbesteuerung?

Um der geplanten Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Niedrigsteuerstaaten einen Riegel vorzuschieben, haben sich im Jahr 2021 135 Staaten auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer im Ausmaß von 15 % geeinigt.

Auch alle EU-Staaten sind dieser Initiative beigetreten. Die globale Mindestbesteuerung gilt für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen. In Österreich wird die Vorlage einer gesetzlichen Umsetzung im Herbst 2023 erwartet.

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Sind Vorgründungs-aufwendungen steuerlich abzugsfähig?

Wird eine unternehmerische Tätigkeit begonnen, so stellt sich in der Vorgründungsphase häufig die Frage, ob die damit im Zusammenhang bereits anfallenden Ausgaben steuerlich abzugsfähig sind und ob für diese auch der Vorsteuerabzug bereits zusteht.

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