Unsere Kanzlei
Wir stehen Ihnen zur Seite. Als kompetenter Partner beraten und unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen, in der Wirtschaftsprüfung als auch in der Finanzbuchhaltung und Personalverrechnung. Somit tragen wir als Steuerberater gerne die Verantwortung an Ihrem Unternehmenserfolg.
![_FL_5050 _FL_5050](/uploads/media/580x/08/248-_FL_5050.jpg?v=1-0)
Unsere Leistungen im Überblick
Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.
Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.
In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.
News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.
![christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash](/uploads/media/740x440/00/580-christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash.jpg?v=1-0)
Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich. Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die abziehbaren Vorsteuerbeträge auch nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Neben einigen Branchenpauschalierungen, die in entsprechenden Verordnungen geregelt sind, sowie den Besonderheiten der Besteuerungen der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, gibt es auch Regelungen für eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung, deren Grundzüge Inhalt dieses Artikels sind.
![christian-lue-8Yw6tsB8tnc-unsplash christian-lue-8Yw6tsB8tnc-unsplash](/uploads/media/740x440/02/582-christian-lue-8Yw6tsB8tnc-unsplash.jpg?v=1-0)
Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden. Eine österreichische Unternehmerin bzw. ein österreichischer Unternehmer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, über das sogenannte EU-Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Zu beachten ist, dass der Unternehmer in dem betreffenden EU-Land keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben darf (außer bestimmten Leistungen wie beispielsweise Beförderungsleistungen oder Reverse-Charge-Umsätze).
![tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash](/uploads/media/740x440/03/583-tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash.jpg?v=1-0)
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern. Das Steuerrecht bietet unterschiedliche Anreize zur Förderung von Investitionen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige (Auswahl) wichtige Investitionsbegünstigungen.