Treuhand- und Rechnungswesen
Leistungsumfang
Unsere Leistungen im Treuhand- und Rechnungswesen sind exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Wir garantieren eine termingerechte Abwicklung und bieten Ihnen koordinierte Lösungen. Unser Angebot im Überblick:
- Laufende monatliche Buchführung (Finanz- und Anlagenbuchhaltung)
- Controlling und Unternehmenssteuerung
- Sonstige Aufgaben des Rechnungswesens
- Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zusammenfassenden Meldungen
- INTRASTAT-Meldungen
- EU-OSS und MOSS-Meldungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen/Ausgabenrechnungen
- Erstellung von Konzernabschlüssen
- Berechnung von Rückstellungen
- Personal-, Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Beratung bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen
- Beratung bei Entsendung von Mitarbeitenden
- Vertretung vor Finanzbehörden
- Beratung bei abgabenbehördlichen Prüfungen
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

Mahngebühren als echter Schadenersatz: keine Umsatzsteuer.
Bekommt ein Unternehmer Geld- oder Sachleistungen, ist immer zu prüfen, ob dies für die Umsatzsteuer relevant ist, d. h. ob es sich um einen steuerbaren Vorgang im Sinne der Umsatzsteuer handelt. Davon zu unterscheiden sind die im Umsatzsteuergesetz angeführten Steuerbefreiungen, die erst zu prüfen sind, wenn ein Vorgang als umsatzsteuerbar einzustufen ist.

Geld zurück vom Finanzamt durch Absetzung von Werbungskosten.
Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind.

Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.
Die letzte Änderung der Lohnsteuerrichtlinien brachte im Bereich Kfz-Sachbezüge unter anderem auch Anpassungen der Rechtsmeinung des Finanzministeriums zu den Themen Nutzung von Spezialfahrzeugen und Aliquotierung des Sachbezuges.