Treuhand- und Rechnungswesen
Leistungsumfang
Unsere Leistungen im Treuhand- und Rechnungswesen sind exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Wir garantieren eine termingerechte Abwicklung und bieten Ihnen koordinierte Lösungen. Unser Angebot im Überblick:
- Laufende monatliche Buchführung (Finanz- und Anlagenbuchhaltung)
- Controlling und Unternehmenssteuerung
- Sonstige Aufgaben des Rechnungswesens
- Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zusammenfassenden Meldungen
- INTRASTAT-Meldungen
- EU-OSS und MOSS-Meldungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen/Ausgabenrechnungen
- Erstellung von Konzernabschlüssen
- Berechnung von Rückstellungen
- Personal-, Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Beratung bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen
- Beratung bei Entsendung von Mitarbeitenden
- Vertretung vor Finanzbehörden
- Beratung bei abgabenbehördlichen Prüfungen
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?
News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies meist, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Hier eine (unvollständige) Auswahl von einigen Steuertipps zum Jahresende.
Mit 1.11.2024 ist der neue Rahmen-KV für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten, welcher unter anderem nachfolgende Änderungen vorsieht: Arbeitszeit: Mit Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen, bzw. bei Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen von bis zu 9 Monaten, vereinbart werden. Angefallene Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten, die innerhalb des Durchrechnungszeitraumes nicht ausgeglichen werden kann, ist nach dessen Ende mit einem 50%igen Zuschlag abzugelten.
Im Zuge der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der EU-Kommission soll auch eine verpflichtende elektronische Rechnungsausstellung normiert werden. Die unionsweite Regelung wurde aber bisher noch nicht beschlossen. In den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Regelungen zur E-Rechnung. Ab 1.1.2025 beginnt nun in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Unter E-Rechnung versteht man ein strukturiertes elektronisches Format. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab 2025 in Deutschland nicht mehr als elektronische Rechnung.