Prüfung und Revision
Leistungsumfang
Unser Angebot im Bereich Prüfung und Revision umfasst:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- Prüfung von IFRS-Abschlüssen
- Gründungsprüfungen
- Umgründungsprüfungen
- Due Diligence Prüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Sonderprüfungen
- Prüfungen für Steuerkontrollsystem (begleitende Kontrolle)
- IKS-Prüfungen
- andere Prüfungs- und Beratungsleistungen
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaige zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Während Unternehmer in sehr vielen Fällen, wie beispielsweise beim Bezug betrieblicher Einkünfte und vorliegender Buchführungspflicht, ihr Einkommen im Rahmen einer Steuererklärung erklären müssen, können auch Arbeitnehmer, welche an sich einem Lohnsteuerabzug unterliegen, verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben.