Prüfung und Revision
Leistungsumfang
Unser Angebot im Bereich Prüfung und Revision umfasst:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- Prüfung von IFRS-Abschlüssen
- Gründungsprüfungen
- Umgründungsprüfungen
- Due Diligence Prüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Sonderprüfungen
- Prüfungen für Steuerkontrollsystem (begleitende Kontrolle)
- IKS-Prüfungen
- andere Prüfungs- und Beratungsleistungen
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

Mahngebühren als echter Schadenersatz: keine Umsatzsteuer.
Bekommt ein Unternehmer Geld- oder Sachleistungen, ist immer zu prüfen, ob dies für die Umsatzsteuer relevant ist, d. h. ob es sich um einen steuerbaren Vorgang im Sinne der Umsatzsteuer handelt. Davon zu unterscheiden sind die im Umsatzsteuergesetz angeführten Steuerbefreiungen, die erst zu prüfen sind, wenn ein Vorgang als umsatzsteuerbar einzustufen ist.

Geld zurück vom Finanzamt durch Absetzung von Werbungskosten.
Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind.

Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.
Die letzte Änderung der Lohnsteuerrichtlinien brachte im Bereich Kfz-Sachbezüge unter anderem auch Anpassungen der Rechtsmeinung des Finanzministeriums zu den Themen Nutzung von Spezialfahrzeugen und Aliquotierung des Sachbezuges.