Prüfung und Revision

Mehr Kompetenz für Ihre Wirtschaftsprüfung

Unser Ziel als Wirtschaftsprüfer:innen ist es, die Verlässlichkeit der Unternehmensberichterstattung für alle Stakeholder:innen zu steigern und die Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses sicherzustellen. Der bzw. die Jahresabschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer:in beurteilt dabei die Elemente des Jahresabschlusses sowie die des Lageberichts, ebenso wie die des internen Kontrollsystems für das Unternehmen.

Mit unserem Bestätigungsvermerk schaffen wir die wesentliche Grundlage für Vertrauen und Glaubwürdigkeit, die wir dem Unternehmen und anderen Abschlussadressaten durch unabhängig und kompetent geführte Prüfungsleistungen garantieren.

Ausgeprägter Beratungsansatz

Oberste Priorität in der Wirtschaftsprüfung haben Integrität, Objektivität und hohe fachliche Qualifikation. Unsere Tätigkeit interpretieren wir daher immer mit einem ausgeprägten Beratungsansatz und verstehen uns dabei als lösungsorientierten Partner Ihres Unternehmens. Dabei stellt SPT Sie als Klient:in konsequent in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit und wir stimmen unsere Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse ab. Eine ausgeprägte klassische Prüfungstätigkeit, die ausschließlich auf das Aufzeigen von Fehlern anderer ausgerichtet ist, liegt uns fern. Die wesentlichen Elemente unserer Arbeit sind das persönliche Gespräch mit Klient:innen, die regionale Verfügbarkeit und die Kontinuität der Ansprechpartner:innen.

Wir garantieren in unserem Kompetenzfeld Prüfung und Revision eine kompetente und unabhängige Vorgehensweise, ein höchstes Maß an Prüfungseffizienz, gepaart mit fachlicher Expertise.

Leistungsumfang

Unser Angebot im Bereich Prüfung und Revision umfasst:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung von IFRS-Abschlüssen
  • Gründungsprüfungen
  • Umgründungsprüfungen
  • Due Diligence Prüfungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Sonderprüfungen
  • Prüfungen für Steuerkontrollsystem (begleitende Kontrolle)
  • IKS-Prüfungen
  • andere Prüfungs- und Beratungsleistungen

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung

Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

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Änderung der Einkommen- steuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen

Wie berichtet, stellen Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das Netz grundsätzlich – abgesehen insbesondere von Liebhaberei – Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. In einer eigenen gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz wurden aber ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

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Wen trifft die globale Mindestbesteuerung?

Um der geplanten Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Niedrigsteuerstaaten einen Riegel vorzuschieben, haben sich im Jahr 2021 135 Staaten auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer im Ausmaß von 15 % geeinigt.

Auch alle EU-Staaten sind dieser Initiative beigetreten. Die globale Mindestbesteuerung gilt für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen. In Österreich wird die Vorlage einer gesetzlichen Umsetzung im Herbst 2023 erwartet.

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Sind Vorgründungs-aufwendungen steuerlich abzugsfähig?

Wird eine unternehmerische Tätigkeit begonnen, so stellt sich in der Vorgründungsphase häufig die Frage, ob die damit im Zusammenhang bereits anfallenden Ausgaben steuerlich abzugsfähig sind und ob für diese auch der Vorsteuerabzug bereits zusteht.

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