Prüfung und Revision

Mehr Kompetenz für Ihre Wirtschaftsprüfung

Unser Ziel als Wirtschaftsprüfer:innen ist es, die Verlässlichkeit der Unternehmensberichterstattung für alle Stakeholder:innen zu steigern und die Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses sicherzustellen. Der bzw. die Jahresabschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer:in beurteilt dabei die Elemente des Jahresabschlusses sowie die des Lageberichts, ebenso wie die des internen Kontrollsystems für das Unternehmen.

Mit unserem Bestätigungsvermerk schaffen wir die wesentliche Grundlage für Vertrauen und Glaubwürdigkeit, die wir dem Unternehmen und anderen Abschlussadressaten durch unabhängig und kompetent geführte Prüfungsleistungen garantieren.

Ausgeprägter Beratungsansatz

Oberste Priorität in der Wirtschaftsprüfung haben Integrität, Objektivität und hohe fachliche Qualifikation. Unsere Tätigkeit interpretieren wir daher immer mit einem ausgeprägten Beratungsansatz und verstehen uns dabei als lösungsorientierten Partner Ihres Unternehmens. Dabei stellt SPT Sie als Klient:in konsequent in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit und wir stimmen unsere Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse ab. Eine ausgeprägte klassische Prüfungstätigkeit, die ausschließlich auf das Aufzeigen von Fehlern anderer ausgerichtet ist, liegt uns fern. Die wesentlichen Elemente unserer Arbeit sind das persönliche Gespräch mit Klient:innen, die regionale Verfügbarkeit und die Kontinuität der Ansprechpartner:innen.

Wir garantieren in unserem Kompetenzfeld Prüfung und Revision eine kompetente und unabhängige Vorgehensweise, ein höchstes Maß an Prüfungseffizienz, gepaart mit fachlicher Expertise.

Leistungsumfang

Unser Angebot im Bereich Prüfung und Revision umfasst:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung von IFRS-Abschlüssen
  • Gründungsprüfungen
  • Umgründungsprüfungen
  • Due Diligence Prüfungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Sonderprüfungen
  • Prüfungen für Steuerkontrollsystem (begleitende Kontrolle)
  • IKS-Prüfungen
  • andere Prüfungs- und Beratungsleistungen
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung

Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

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Können Unternehmer Vorsteuern auch pauschal ermitteln?

Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich. Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die abziehbaren Vorsteuerbeträge auch nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Neben einigen Branchenpauschalierungen, die in entsprechenden Verordnungen geregelt sind, sowie den Besonderheiten der Besteuerungen der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, gibt es auch Regelungen für eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung, deren Grundzüge Inhalt dieses Artikels sind.

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Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung?

Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden. Eine österreichische Unternehmerin bzw. ein österreichischer Unternehmer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, über das sogenannte EU-Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Zu beachten ist, dass der Unternehmer in dem betreffenden EU-Land keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben darf (außer bestimmten Leistungen wie beispielsweise Beförderungsleistungen oder Reverse-Charge-Umsätze).

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Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?

Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern. Das Steuerrecht bietet unterschiedliche Anreize zur Förderung von Investitionen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige (Auswahl) wichtige Investitionsbegünstigungen.

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