Unsere Kanzlei
Als Experte im DACH-Raum kümmern wir uns gerne um Ihre Anliegen rund um die Themenbereiche Steuern und Struktur, Prüfung und Revision, Treuhand- und Rechnungswesen.

Unser Schlüssel zum Erfolg
Wir legen Wert auf eine gute Ausbildung, Erfahrung, aber auch ein gut funktionierendes Team. Im Herzen unseres täglichen Tuns stehen unsere Klient:innen mit ihren täglichen Herausforderungen. Ihnen mit unserem branchenspezifischen Know-how zur Seite zu stehen und bei Fragen zu Steuerangelegenheiten zu unterstützen, ist unsere Leidenschaft.
Unser Team besteht aus langjährigen Mitarbeiter:innen mit viel Erfahrung, aber auch motivierten Neu- und Quereinsteiger:innen mit viel Wissbegierde. Gemeinsam lernen wir an der Praxis und wollen mit unseren Klient:innen wachsen.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.
Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.
In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.
News
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

Mahngebühren als echter Schadenersatz: keine Umsatzsteuer.
Bekommt ein Unternehmer Geld- oder Sachleistungen, ist immer zu prüfen, ob dies für die Umsatzsteuer relevant ist, d. h. ob es sich um einen steuerbaren Vorgang im Sinne der Umsatzsteuer handelt. Davon zu unterscheiden sind die im Umsatzsteuergesetz angeführten Steuerbefreiungen, die erst zu prüfen sind, wenn ein Vorgang als umsatzsteuerbar einzustufen ist.

Geld zurück vom Finanzamt durch Absetzung von Werbungskosten.
Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind.

Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.
Die letzte Änderung der Lohnsteuerrichtlinien brachte im Bereich Kfz-Sachbezüge unter anderem auch Anpassungen der Rechtsmeinung des Finanzministeriums zu den Themen Nutzung von Spezialfahrzeugen und Aliquotierung des Sachbezuges.