Unsere Kanzlei
Als Experte im DACH-Raum kümmern wir uns gerne um Ihre Anliegen rund um die Themenbereiche Steuern und Struktur, Prüfung und Revision, Treuhand- und Rechnungswesen.
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Unser Schlüssel zum Erfolg
Wir legen Wert auf eine gute Ausbildung, Erfahrung, aber auch ein gut funktionierendes Team. Im Herzen unseres täglichen Tuns stehen unsere Klient:innen mit ihren täglichen Herausforderungen. Ihnen mit unserem branchenspezifischen Know-how zur Seite zu stehen und bei Fragen zu Steuerangelegenheiten zu unterstützen, ist unsere Leidenschaft.
Unser Team besteht aus langjährigen Mitarbeiter:innen mit viel Erfahrung, aber auch motivierten Neu- und Quereinsteiger:innen mit viel Wissbegierde. Gemeinsam lernen wir an der Praxis und wollen mit unseren Klient:innen wachsen.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.
Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.
In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.
News
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.
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Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich. Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die abziehbaren Vorsteuerbeträge auch nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Neben einigen Branchenpauschalierungen, die in entsprechenden Verordnungen geregelt sind, sowie den Besonderheiten der Besteuerungen der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, gibt es auch Regelungen für eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung, deren Grundzüge Inhalt dieses Artikels sind.
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Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden. Eine österreichische Unternehmerin bzw. ein österreichischer Unternehmer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, über das sogenannte EU-Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Zu beachten ist, dass der Unternehmer in dem betreffenden EU-Land keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben darf (außer bestimmten Leistungen wie beispielsweise Beförderungsleistungen oder Reverse-Charge-Umsätze).
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Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern. Das Steuerrecht bietet unterschiedliche Anreize zur Förderung von Investitionen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige (Auswahl) wichtige Investitionsbegünstigungen.