Unsere Kanzlei

Als Experte im DACH-Raum kümmern wir uns gerne um Ihre Anliegen rund um die Themenbereiche Steuern und Struktur, Prüfung und Revision, Treuhand- und Rechnungswesen.

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Unsere Philosophie - Persönliche Betreuung, transparente Strukturen

Integrität, Objektivität und hohe fachliche Qualifikation haben in der Steuerberatung oberste Priorität. Unser Credo bleibt das persönliche Gespräch mit Klient:innen, die regionale Verfügbarkeit und die Kontinuität der Ansprechpartner:innen.

Bei uns stehen Sie als Klient:in im Mittelpunkt unseres Handelns. Die Betreuung erfolgt stets durch eine:n der fünf Partner:innen, die von einem qualifizierten und motivierten Team unterstützt werden. Unser Konzept ermöglicht es, einen sehr individuellen und persönlichen Service zu bieten und gleichzeitig leistungsbezogene Kostenstrukturen zu sichern.

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Unsere Klient:innen: Von KMU bis Global Player

Unsere Klient:innen vertrauen uns. Vom regional tätigen KMU über Einzelunternehmen bis hin zu Global Playern oder Privatstiftungen – unsere Kund:innenpalette ist vielfältig. Wir betreuen Klient:innen unterschiedlichster Größen und Branchen. Und darauf sind wir stolz. Unser Erfolg beruht auf dem Erfolg unserer Klient:innen.

Expertise in der DACH-Region und Italien

Unsere Expertise beruht auf dem Wissen und der Erfahrung unserer Mitarbeiter:innen sowie unserer Vernetzung. Als Trewitax-Mitglied kooperieren wir mit unseren Trewitax-Partner:innen in der Schweiz, in Deutschland und in Italien. Wir entwickeln Lösungen für Unternehmen, die in der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz sowie in Italien tätig sind.

Unsere Trewitax-Kooperationen

Partner:innen

Portrait Mag. Martina Berchtold
Mag. Martina Berchtold LL.M.
Steuerberaterin, Betriebswirtin

Seit 2016 bei SPT
Schwerpunkte in der Kanzlei im Geschäftsfeld Steuern und Struktur

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Mag. Guntram Westreicher
Steuerberater, Jurist

Seit 2003 bei SPT
Schwerpunkte in der Kanzlei im Geschäftsfeld Treuhand und Rechnungswesen

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Mag. Joachim Greber
Steuerberater, Betriebswirt

Seit 2010 bei SPT
Schwerpunkte in der Kanzlei in den Geschäftsfeldern Prüfungen und Revision sowie Treuhand und Rechnungswesen

Ferdinand Herburger
Mag. Ferdinand Herburger
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Betriebswirt

Seit 2005 bei SPT
Schwerpunkte in der Kanzlei in den Geschäftsfeldern Prüfungen und Revision sowie Steuern und Struktur

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MMag. Stefan Hämmerle
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Jurist und Betriebswirt

Seit 2006 bei SPT
Schwerpunkte in der Kanzlei in den Geschäftsfeldern Prüfungen und Revision sowie Steuern und Struktur

Unser Schlüssel zum Erfolg

Wir legen Wert auf eine gute Ausbildung, Erfahrung, aber auch ein gut funktionierendes Team. Im Herzen unseres täglichen Tuns stehen unsere Klient:innen mit ihren täglichen Herausforderungen. Ihnen mit unserem branchenspezifischen Know-how zur Seite zu stehen und bei Fragen zu Steuerangelegenheiten zu unterstützen, ist unsere Leidenschaft.

Unser Team besteht aus langjährigen Mitarbeiter:innen mit viel Erfahrung, aber auch motivierten Neu- und Quereinsteiger:innen mit viel Wissbegierde. Gemeinsam lernen wir an der Praxis und wollen mit unseren Klient:innen wachsen.

Lernen Sie unser Team kennen

Unsere Leistungen im Überblick

Steuern und Struktur
Steuern und Struktur

Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.

Steuern und Struktur
Prüfung und Revision
Prüfung und Revision

Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.

Prüfung und Revision
Treuhand und Rechnungen
Treuhand- und Rechnungswesen

In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Treuhand- und Rechnungswesen
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News

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

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Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde?

Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geändert, so haben in der Regel: der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist.

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Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?

Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten. Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.

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Betriebskindergärten: Was hat sich bezgl. der Lohnsteuerbefreiung ab 2024 geändert?

Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist. Von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung einer arbeitgebereigenen elementaren Bildungseinrichtung, die durch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sowie durch betriebsfremde Personen genutzt werden kann.

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