Unsere Kanzlei
Als Experte im DACH-Raum kümmern wir uns gerne um Ihre Anliegen rund um die Themenbereiche Steuern und Struktur, Prüfung und Revision, Treuhand- und Rechnungswesen.

Unser Schlüssel zum Erfolg
Wir legen Wert auf eine gute Ausbildung, Erfahrung, aber auch ein gut funktionierendes Team. Im Herzen unseres täglichen Tuns stehen unsere Klient:innen mit ihren täglichen Herausforderungen. Ihnen mit unserem branchenspezifischen Know-how zur Seite zu stehen und bei Fragen zu Steuerangelegenheiten zu unterstützen, ist unsere Leidenschaft.
Unser Team besteht aus langjährigen Mitarbeiter:innen mit viel Erfahrung, aber auch motivierten Neu- und Quereinsteiger:innen mit viel Wissbegierde. Gemeinsam lernen wir an der Praxis und wollen mit unseren Klient:innen wachsen.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.
Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.
In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.
News
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

Wie berichtet, stellen Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das Netz grundsätzlich – abgesehen insbesondere von Liebhaberei – Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. In einer eigenen gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz wurden aber ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

Um der geplanten Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Niedrigsteuerstaaten einen Riegel vorzuschieben, haben sich im Jahr 2021 135 Staaten auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer im Ausmaß von 15 % geeinigt.
Auch alle EU-Staaten sind dieser Initiative beigetreten. Die globale Mindestbesteuerung gilt für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen. In Österreich wird die Vorlage einer gesetzlichen Umsetzung im Herbst 2023 erwartet.

Wird eine unternehmerische Tätigkeit begonnen, so stellt sich in der Vorgründungsphase häufig die Frage, ob die damit im Zusammenhang bereits anfallenden Ausgaben steuerlich abzugsfähig sind und ob für diese auch der Vorsteuerabzug bereits zusteht.