Unsere Kanzlei
Als Experte im DACH-Raum kümmern wir uns gerne um Ihre Anliegen rund um die Themenbereiche Steuern und Struktur, Prüfung und Revision, Treuhand- und Rechnungswesen.
Unser Schlüssel zum Erfolg
Wir legen Wert auf eine gute Ausbildung, Erfahrung, aber auch ein gut funktionierendes Team. Im Herzen unseres täglichen Tuns stehen unsere Klient:innen mit ihren täglichen Herausforderungen. Ihnen mit unserem branchenspezifischen Know-how zur Seite zu stehen und bei Fragen zu Steuerangelegenheiten zu unterstützen, ist unsere Leidenschaft.
Unser Team besteht aus langjährigen Mitarbeiter:innen mit viel Erfahrung, aber auch motivierten Neu- und Quereinsteiger:innen mit viel Wissbegierde. Gemeinsam lernen wir an der Praxis und wollen mit unseren Klient:innen wachsen.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.
Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.
In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.
News
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.
Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil I (in Kraft getreten mit Juli 2024) dem abgabenrechtlichen Betrug widmet und vorwiegend Änderungen im Finanzstrafrecht bewirkt. Teil II (in Kraft getreten mit September 2024) des Gesetzes wurde vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und adressiert den gewerblichen Sozialbetrug. Nachfolgend die wesentlichen Highlights.
Während die Vermietung von Wohnraum gänzlich von der Gebührenpflicht befreit ist, unterliegen andere Bestandsverträge wie Miet- oder Pachtverträge (z. B. Vermietung von Geschäftsräumen) entsprechend den Bestimmungen des Gebührengesetzes einer Rechtsgeschäftsgebühr im Ausmaß von 1 % (ausgenommen Jagdpacht mit 2 %). Die Gebühr bestimmt sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses. Wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist die Bemessungsgrundlage mit dem dreifachen Jahreswert der wiederkehrenden Leistung beschränkt.
Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.