Steuern und Struktur
Leistungsumfang
Wir sind für Sie da – schnell, persönlich und mit dem folgenden Dienstleistungsspektrum im Rahmen der Steuerberatung:
- Neu- und Umgründungen
- Unternehmensbewertungen
- Begleitung von M&A Transaktionen
- Gründung und Führung von Privatstiftungen
- Beratung bei Beteiligungsmodellen von Mitarbeitenden
- Internationale Steuerberatung
- Beratung bei Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Unternehmensgründung und Umgründungen
- Umstrukturierungen und Rechtsformgestaltung
- Beratung bei Immobilientransaktionen
- Beratung und Steuergestaltung von Familienunternehmen
- Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen
- Beratung bei Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben
- Beratung bei Besteuerung und Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Investmentfondsbesteuerung
- Beratung bei grenzüberschreitender Entsendung von Mitarbeitenden und Konzernüberlassungen
- Begleitende Kontrolle
- Beratung bei Finanzstrafverfahren
- Begleitung Offenlegung und Selbstanzeige vor Finanzbehörden
- Ausarbeitung von Beschwerden und sonstigen Rechtsmitteln
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?
News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um die Themen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies meist, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Hier eine (unvollständige) Auswahl von einigen Steuertipps zum Jahresende.
Mit 1.11.2024 ist der neue Rahmen-KV für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten, welcher unter anderem nachfolgende Änderungen vorsieht: Arbeitszeit: Mit Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen, bzw. bei Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen von bis zu 9 Monaten, vereinbart werden. Angefallene Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten, die innerhalb des Durchrechnungszeitraumes nicht ausgeglichen werden kann, ist nach dessen Ende mit einem 50%igen Zuschlag abzugelten.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) haben mit dem „Finanznavi“ ein neues Online-Finanzbildungsportal präsentiert, welches der breiten Bevölkerung eine Orientierungshilfe bei finanziellen und steuerrechtlichen Fragen bieten soll.