Steuern und Struktur
Leistungsumfang
Wir sind für Sie da – schnell, persönlich und mit dem folgenden Dienstleistungsspektrum im Rahmen der Steuerberatung:
- Neu- und Umgründungen
- Unternehmensbewertungen
- Begleitung von M&A Transaktionen
- Gründung und Führung von Privatstiftungen
- Beratung bei Beteiligungsmodellen von Mitarbeitenden
- Internationale Steuerberatung
- Beratung bei Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Unternehmensgründung und Umgründungen
- Umstrukturierungen und Rechtsformgestaltung
- Beratung bei Immobilientransaktionen
- Beratung und Steuergestaltung von Familienunternehmen
- Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen
- Beratung bei Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben
- Beratung bei Besteuerung und Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Investmentfondsbesteuerung
- Beratung bei grenzüberschreitender Entsendung von Mitarbeitenden und Konzernüberlassungen
- Begleitende Kontrolle
- Beratung bei Finanzstrafverfahren
- Begleitung Offenlegung und Selbstanzeige vor Finanzbehörden
- Ausarbeitung von Beschwerden und sonstigen Rechtsmitteln
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um die Themen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen.

Welche Transaktionen auf Onlineplattformen werden an die Finanz gemeldet?
Viele Leute nutzen Onlineplattformen zum Verkauf von nicht mehr benötigten Gegenständen oder inserieren über diese Plattformen persönliche Dienstleistungen oder die Vermietung von Immobilien.

Details zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen finden sich in den Einkommensteuerrichtlinien.
Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das Netz stellen grundsätzlich – abgesehen insbesondere von Liebhaberei – Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.

Gesetzesänderung ermöglicht IFB auch für bestimmte Heizungsanlagen.
Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) beschlossen, die einen Investitionsfreibetrag (IFB) für klimafreundliche Heizungssysteme bei Anschaffung oder Herstellung ab 1.1.2023 ermöglicht.