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Mahngebühren als echter Schadenersatz: keine Umsatzsteuer.
Bekommt ein Unternehmer Geld- oder Sachleistungen, ist immer zu prüfen, ob dies für die Umsatzsteuer relevant ist, d. h. ob es sich um einen steuerbaren Vorgang im Sinne der Umsatzsteuer handelt. Davon zu unterscheiden sind die im Umsatzsteuergesetz angeführten Steuerbefreiungen, die erst zu prüfen sind, wenn ein Vorgang als umsatzsteuerbar einzustufen ist.

Geld zurück vom Finanzamt durch Absetzung von Werbungskosten.
Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind.

Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.
Die letzte Änderung der Lohnsteuerrichtlinien brachte im Bereich Kfz-Sachbezüge unter anderem auch Anpassungen der Rechtsmeinung des Finanzministeriums zu den Themen Nutzung von Spezialfahrzeugen und Aliquotierung des Sachbezuges.

Bereits das Vorliegen einer künftigen Vermietungsabsicht führt zur Versagung der Herstellerbefreiung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem jüngst entschiedenen Fall die Auffassung vertreten, dass bereits eine bloße Vermietungsabsicht bzw. die Möglichkeit des Ansatzes von vorweggenommenen Werbungskosten für die Inanspruchnahme der Herstellerbefreiung im Rahmen der ImmoESt schädlich sind.

Überblick über die wesentlichen Vorschriften der Kryptowährungsverordnung.
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde in Österreich ein neues Steuerregime für Einkünfte aus Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum usw. eingeführt. Dabei hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, dass Einkünfte aus Kryptowährungen systematisch zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG) zählen und grundsätzlich ab 1.3.2022 steuerpflichtig sind.

Machen Sie ihr Unternehmen resilient für chaotische Zeiten.
Viele Unternehmen nehmen Wandel in ungewohnter Intensität wahr. Wirtschaft wird in einem zunehmend chaotischen Umfeld erlebt. BANI ist ein Erklärungsrahmen, der diese Situation beschreibt und so versucht, die Situation mehr begreifbar zu machen. BANI steht für:

Eine Arbeitnehmerveranlagung erfolgt entweder freiwillig, automatisch oder zwingend (Pflichtveranlagung). Der bereits bestehende umfangreiche Katalog der Pflichtveranlagungstatbestände (wie bereits berichtet) wurde nochmals geändert und erweitert.

Der Kommunalsteuer unterliegen jene Arbeitslöhne, welche einer im Inland gelegenen Betriebsstätte zurechenbar sind. Werden Dienstnehmer im Homeoffice beschäftigt, ist daher zu prüfen, ob das Homeoffice eine Kommunalsteuer-Betriebsstätte begründet. Wesentlich ist hierfür, ob der Arbeitgeber eine Verfügungsmacht über die Privatwohnung erlangt.

Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein „freiwilliges Pensionssplitting“ vereinbaren. Der Elternteil, welcher erwerbstätig bleibt, kann dabei für die ersten sieben Jahre nach der Geburt eines Kindes bis zu maximal 50 % seiner Teilgutschriften in der Pensionsversicherung auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen, welcher die Kinderbetreuung verantwortet.

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. Der Gesetzgeber hat nun das gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz nochmals angepasst.

Verwenden Unternehmer für die Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit ihren privaten Wohnraum als Arbeitsplatz, so kann hierfür ab der Veranlagung 2022 bei den betrieblichen Einkünften das Arbeitsplatzpauschale als pauschaler Abzugsposten berücksichtigt werden. Dadurch wird die betriebliche Nutzung von wohnraumbezogenen Aufwendungen, wie etwa Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA, nicht jedoch von Arbeitsmitteln, pauschal abgegolten.

Schon bisher war bei sogenannten E-Fahrzeugen (Nullemissionsfahrzeugen) als Firmenwagen kein Sachbezug für eine allfällige Nutzung im Rahmen von Privatfahrten anzusetzen. Die mit 30.12.2022 veröffentlichte neue Sachbezugswerteverordnung enthält nunmehr auch umfangreiche Regelungen und Befreiungen zur Ladetätigkeit bei E-Fahrzeugen.