Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ab jetzt beantragbar
Wie erfolgt die Antragstellung
- Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.
- Die elektronische Antragstellung ist seit 11. April 2022 möglich und kann bis längstens 31. Dezember 2022 vorgenommen werden. Für die authentifizierte elektronische Antragstellung benötigen Antragsteller eine Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte. Zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im Juni 2022) ist auch eine Antragstellung mit persönlicher Benachrichtigung per Post vorgesehen.
- Bei dem Langzeit-Kurzarbeits-Bonus handelt es sich um eine personenbezogene Beihilfe. Das heißt, die Beantragung erfolgt durch den betroffenen Arbeitnehmer selbst und nicht über den Arbeitgeber. Die Antragstellung muss dabei persönlich erfolgen und es ist keine stellvertretende Antragstellung möglich.
Stand: 13. April 2022
Bild: frugal flyer - https://unsplash.com/
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Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geändert, so haben in der Regel: der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist.
Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten. Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist. Von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung einer arbeitgebereigenen elementaren Bildungseinrichtung, die durch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sowie durch betriebsfremde Personen genutzt werden kann.