Maßnahmenpaket gegen steigende Energie- und Lebenskosten

Anhebung der Vorausvergütung für Energieabgaben
Mit der Energieabgabenvergütung werden energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt in der Güterherstellung liegt, entlastet. Diese Betriebe können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt refundiert bekommen. Die Vorausvergütung beträgt derzeit 5 % der Vergütung des letzten Jahres und wird nunmehr auf 25 % angehoben. Die Neuregelung wird erstmals für Anträge auf Vorausvergütung für 2022 anwendbar sein.
Stand: 28. April 2022
Bild: Olieman Eth - https://unsplash.com/
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