Maßnahmenpaket gegen steigende Energie- und Lebenskosten
![Steigende Energie-/ Lebenskosten Steigende Energie-/ Lebenskosten](/uploads/media/740x485/03/203-3_olieman-eth-K_3UV1ZFcJ0-unsplash%282%29.jpg?v=1-0)
Anhebung der Vorausvergütung für Energieabgaben
Mit der Energieabgabenvergütung werden energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt in der Güterherstellung liegt, entlastet. Diese Betriebe können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt refundiert bekommen. Die Vorausvergütung beträgt derzeit 5 % der Vergütung des letzten Jahres und wird nunmehr auf 25 % angehoben. Die Neuregelung wird erstmals für Anträge auf Vorausvergütung für 2022 anwendbar sein.
Stand: 28. April 2022
Bild: Olieman Eth - https://unsplash.com/
Kontaktieren Sie uns gerne.
![4-SPT-Foto-Studio-Fasching%20_Z8A5233 Kontakt](/uploads/media/280x280/04/4-SPT-Foto-Studio-Fasching%20_Z8A5233.jpg?v=2-0)
News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden bleiben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.
![christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash](/uploads/media/740x440/00/580-christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash.jpg?v=1-0)
Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich. Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die abziehbaren Vorsteuerbeträge auch nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Neben einigen Branchenpauschalierungen, die in entsprechenden Verordnungen geregelt sind, sowie den Besonderheiten der Besteuerungen der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, gibt es auch Regelungen für eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung, deren Grundzüge Inhalt dieses Artikels sind.
![christian-lue-8Yw6tsB8tnc-unsplash christian-lue-8Yw6tsB8tnc-unsplash](/uploads/media/740x440/02/582-christian-lue-8Yw6tsB8tnc-unsplash.jpg?v=1-0)
Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden. Eine österreichische Unternehmerin bzw. ein österreichischer Unternehmer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, über das sogenannte EU-Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Zu beachten ist, dass der Unternehmer in dem betreffenden EU-Land keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben darf (außer bestimmten Leistungen wie beispielsweise Beförderungsleistungen oder Reverse-Charge-Umsätze).
![tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash](/uploads/media/740x440/03/583-tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash.jpg?v=1-0)
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern. Das Steuerrecht bietet unterschiedliche Anreize zur Förderung von Investitionen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige (Auswahl) wichtige Investitionsbegünstigungen.