Verlängerung der Antragsfristen für FKZ 800.000 und Verlustersatz

Fallgruppe 3: Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des Verlustersatzes für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben:
Analog zur Vorgehensweise im Rahmen der zweiten Tranche des FKZ 800.000 können Unternehmen auch im Hinblick auf die zweite Tranche des Verlustersatzes den noch fehlenden Antrag bzw. das fehlende Auszahlungsersuchen einbringen oder diese abändern. Mit Stellung des fehlenden Antrags bzw. des fehlenden Auszahlungsersuchens ist auch die Endabrechnung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Verlustersatzes vorzunehmen.
Stand: 12. April 2022
Bild: Martin Sanchez - https://unsplash.com/
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