Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige

Neue Selbständige entsprechend des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), die im Zeitraum 1.2.2022 bis 31.12.2022 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.615,00) nicht erreicht.
Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt zum 1.9.2023. Nachträgliche Sachverhaltsänderungen haben keinen Einfluss auf den Anspruch.
Der Energiekostenzuschuss ist eine Beitragsgutschrift in Höhe von € 410,00 und wird im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2023 auf dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben.
Stand: 23. August 2023
Bild: Mohamed Nohassi - https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

Damit Sie keine Fristen und Termine des Inkrafttretens neuer Regelungen des BBG 2025 und des BMSG 2025 II zwischen Ende Juni und Ende September 2025 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Übersicht zu werfen.

Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2025 wird im Folgenden in ihren Kernaussagen dargestellt.

Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2024 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2025. Die Anträge sind für in Österreich ansässige Unternehmer über FinanzOnline in Österreich einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsfähigkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten. Grundsätzlich sind Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage von über € 1.000 bzw. Tankbelege über € 250 einzuscannen und dem Antrag als PDF-File beizufügen.