Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungssysteme
![Investitionsfreibetrag klimafreundliche Heizungssysteme Investitionsfreibetrag klimafreundliche Heizungssysteme](/uploads/media/740x485/07/407-Investitionsfreibetrag%20klimafreundliche%20Heizungssysteme.jpg?v=1-0)
Gesetzesänderung ermöglicht IFB auch für bestimmte Heizungsanlagen.
Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) beschlossen, die einen Investitionsfreibetrag (IFB) für klimafreundliche Heizungssysteme bei Anschaffung oder Herstellung ab 1.1.2023 ermöglicht.
Aufgrund des im EStG geregelten Gebäudeausschlusses kann ein Investitionsfreibetrag bisher für Wirtschaftsgüter, die als Teil eines Gebäudes anzusehen sind, nicht geltend gemacht werden.
Die Beurteilung, ob ein eigenständiges Wirtschaftsgut oder ein Teil eines Gebäudes vorliegt, hat laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nach der Verkehrsauffassung zu erfolgen.
Nach der Verkehrsauffassung gehören bei Gebäudeeinbauten typische Gebäudeteile auch bei nur loser Verbindung zum Gebäude. Sämtliche typische Gebäudeteile sind nicht selbständig bewertbar, auch wenn sie ohne Verletzung ihrer Substanz und mit geringen Kosten aus der Verbindung mit dem Gebäude gelöst werden können.
Zu den typischen Teilen des Gebäudes und deshalb nicht als selbständige Wirtschaftsgüter zählen z. B. auch Heizungsanlagen. Auch Aufwendungen für einen Fernwärmeanschluss (Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Fernwärme) sind dem Gebäude zuzuordnen.
Vor diesem Hintergrund kann nach der geltenden Rechtslage für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungssysteme (z. B. Anschaffung einer Wärmepumpe) kein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden, weil diese nach der Verkehrsauffassung in der Regel dem Gebäude zuzuordnen sein werden.
Durch die Neuregelung kann für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Anlagen zur Wärme- und Kältebereitstellung in Zusammenhang mit Gebäuden jedenfalls ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden. Derartige Anlagen sollen – bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zum IFB – auch dann IFB-fähig sein, wenn sie in Zusammenhang mit einem Gebäude stehen.
Die betroffenen Wirtschaftsgüter sind taxativ genannt und umfassen Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme- bzw. -kältetauscher, Fernwärme- bzw. -kälteübergabestationen und Mikronetze in Zusammenhang mit Gebäuden.
Stand: 17. Mai 2023
Bild: Erik Mclean - https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.
![4-SPT-Foto-Studio-Fasching%20_Z8A5233 Kontakt](/uploads/media/280x280/04/4-SPT-Foto-Studio-Fasching%20_Z8A5233.jpg?v=2-0)
Weitere News
![jakob-dalbjorn-cuKJre3nyYc-unsplash jakob-dalbjorn-cuKJre3nyYc-unsplash](/uploads/media/740x440/05/585-jakob-dalbjorn-cuKJre3nyYc-unsplash.jpg?v=1-0)
Kundinnen und Kunden gewinnen und binden mit Veranstaltungen. Veranstaltungen sind eine gute Methode, um das eigene Unternehmen ins Rampenlicht zu rücken und direkte Kundenkontakte zu fördern. Veranstaltungen wie Workshops, Webinare oder lokale Events können ein entscheidender Schritt zur Kundengewinnung und -bindung sein. Hier einige Tipps dazu ...
![chris-gallagher-4zxp5vlmvnI-unsplash chris-gallagher-4zxp5vlmvnI-unsplash](/uploads/media/740x440/04/584-chris-gallagher-4zxp5vlmvnI-unsplash.jpg?v=1-0)
Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die bestehende umfangreiche Information zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen erneuert und veröffentlicht. Darin finden sich detaillierte Information zu ...
![tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash](/uploads/media/740x440/03/583-tierra-mallorca-NpTbVOkkom8-unsplash.jpg?v=1-0)
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern. Das Steuerrecht bietet unterschiedliche Anreize zur Förderung von Investitionen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige (Auswahl) wichtige Investitionsbegünstigungen.