Bilanzierung - Neue Größenklassen

Diese neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Mitgliedstaaten wird allerdings das Wahlrecht eingeräumt, die neuen Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 anzuwenden. Maßgeblich für die Einstufung in die jeweilige Größenklasse ist die Einordnung des Unternehmens in den beiden vorangegangenen Jahren. Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn solche Schwellenwerte (bzw die Anzahl der Arbeitnehmer) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw unterschritten wurden. Bei der Rückschau auf die letzten zwei Jahre werden bereits die erhöhten Schwellenwerte heranzuziehen sein.
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