Geräte-Retter-Prämie

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Elektro- und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, haben für gewöhnlich eine längere Lebensdauer als man glaubt. Um die Reparaturen solcher Gegenstände attraktiver zu machen und damit die Mentalität einer „Wegwerfgesellschaft“ einzudämmen, wurde die Geräte-Retter-Prämie geschaffen. Fahrräder und E-Bikes sind ausdrücklich von der neuen Förderung ausgeschlossen

Dabei werden Reparaturen, Service und Wartung sowie Kostenvoranschläge für die Reparatur, Wartung oder den Service für Elektro- bzw Elektronikgeräte für den Haushalt und Freizeit gefördert. Gefördert werden pro Geräte-Retter-Bon (welcher mehrmals erstellt werden kann, solange Budget im Fördertopf vorhanden ist) 50 % der förderfähigen Brutto-Kosten, maximal jedoch € 130 für eine Reparatur, Service oder Wartung (bzw. € 30 für einen Kostenvoranschlag).

TIPP: Die Erstattung der Kosten erfolgt direkt an den Konsumenten, welcher vorab den vollen Rechnungs­betrag an den Dienstleistungsbetrieb zu bezahlen hat. Die Erstellung des Reparaturbons (muss vor der Reparatur erstellt werden) erfolgt online über www.geräte-retter-prämie.at.

Bild: Zoshua Colah - https://unsplash.com/de

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