Mitarbeiterbeteiligungen und Mitarbeiterprämie
2. Mitarbeitergewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie
Seit dem 1.1.2022 besteht die Möglichkeit, aktive Mitarbeiter am Vorjahresgewinn des Unternehmens bis zu € 3.000 steuerfrei zu beteiligen (= Mitarbeitergewinnbeteiligung).
Alternativ kann im Jahr 2026 wieder eine, diesmal sehr unattraktive, steuerfreie Mitarbeiterprämie von nur bis zu € 500 pro Jahr und MA ausbezahlt werden, wenn die Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrags bzw. einer Betriebsvereinbarung erfolgt. Die Anwendungsvoraussetzung ist heuer wieder strenger und verlangt entweder die Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrags bzw. einer Betriebsvereinbarung oder mangels Betriebsrat auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung für alle Arbeitnehmer.
ACHTUNG: Die Mitarbeiterprämie ist zwar lohnsteuerfrei, aber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten fallen an.
TIPP: Soll dem Mitarbeiter letztmalig in 2026 eine Mitarbeiterprämie zugewendet werden, achten Sie darauf, dass diese spätestens mit der Dezember-Lohnabrechnung ausbezahlt wird.
Bild: Markus Winkler - https://unsplash.com/de
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