NoVA-Anpassung 2027
Ab dem 1.1.2027 wird der jährliche CO2-Abzugswert von 91 g/km (2026) auf 88 g/km (2027) gesenkt. Das hat zur Folge, dass sich bei gleichen Fahrzeugdaten unter Umständen eine höhere NoVA ergeben kann. Wird ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1.12.2026 abgeschlossen und erfolgt eine qualifizierte Lieferung vor dem 1.4.2027, so können noch die NoVA-Werte für das Jahr 2026 angewendet werden.
TIPP: Sofern ein Fahrzeugkauf um den Jahreswechsel geplant ist, achten Sie darauf daher, dass der Kaufvertrag vor dem 1.12.2026 abgeschlossen wird und die Lieferung vor dem 1.4.2027 durchgeführt wird.
Bild: Riccardo Pierri - https://unsplash.com/de
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Kontakt