Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 20. Jänner 2023
Bild: Christian Lue - https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

Damit Sie keine Fristen und Termine des Inkrafttretens neuer Regelungen des BBG 2025 und des BMSG 2025 II zwischen Ende Juni und Ende September 2025 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Übersicht zu werfen.

Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2025 wird im Folgenden in ihren Kernaussagen dargestellt.

Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2024 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2025. Die Anträge sind für in Österreich ansässige Unternehmer über FinanzOnline in Österreich einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsfähigkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten. Grundsätzlich sind Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage von über € 1.000 bzw. Tankbelege über € 250 einzuscannen und dem Antrag als PDF-File beizufügen.