Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024

ibrahim-boran-kkACMU0GYko-unsplash

Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.

Aufgrund einer Änderung der Sachbezugswerteverordnung gelten folgende Regelungen für Zinsenersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen:

Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz (Sollzinssatz) und dem entsprechend der unten angeführten Bestimmungen berechneten Prozentsatz. Bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist der Prozentsatz entsprechend den Bestimmungen zum unveränderlichen Sollzinssatz anzusetzen.

Bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit einem variablen Sollzinssatz wird der Prozentsatz für jedes Kalenderjahr im jeweiligen Vorjahr ermittelt und vom Finanzminister bis zum 30. November jeden Jahres für das Folgejahr in der Findok (http://findok.bmf.gv.at/findok) veröffentlicht. Der jeweilige Prozentsatz ist für Zeiträume, für die Zinsen variabel festgelegt wurden, maßgeblich.

Bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen gilt für Zeiträume mit einem unveränderlichen Sollzinssatz Folgendes: Als Prozentsatz ist der von der Österreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre“, der um 10 Prozent vermindert wird (Referenzzinssatz), anzusetzen. Der Prozentsatz ist für den gesamten Zeitraum, für den Zinsen unveränderlich festgelegt wurden, maßgeblich.

Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist vom aushaftenden Kapital zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug gemäß Einkommensteuergesetz. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen insgesamt € 7.300,00, ist ein Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln.

Obige Bestimmungen auf Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen sind ab 2024 anzuwenden, wenn deren Gewährung:

  • nach dem 31.12.2023 vereinbart wurde oder
  • nach dem 31.12.2002 und vor dem 1.1.2024 vereinbart wurde, sofern die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer der Anwendung nicht bis 30.6.2024 widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist auch für Zeiträume mit einem unveränderlichen Sollzinssatz der Zinssatz entsprechend der Berechnung zum variablen Sollzinssatz maßgeblich.

Zu Darlehen, die mit unveränderlichem Sollzinssatz vereinbart wurden, hat das Finanzministerium auf www.bmf.gv.at eine Anfragebeantwortung veröffentlicht.

Stand: 15. März 2024

Bild: Ibrahim Boran - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

ian-schneider-TamMbr4okv4-unsplash
Wie kann Mitarbeiterloyalität auch in Kleinunternehmen gefördert werden?

Welche Tipps gibt es, um Mitarbeiter in Kleinunternehmen langfristig zu binden? Die Bindung talentierter und gutausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für kleine Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, um Mitarbeiter zu halten und ihre Loyalität zu stärken: Eine unterstützende und positive Arbeitsumgebung fördert das Engagement der Mitarbeiter. Achten Sie darauf, Werte wie Zusammenarbeit und Offenheit zu fördern. Anerkennung und Wertschätzung für die Leistung der Mitarbeiter sind entscheidend. Loben Sie gute Arbeit und feiern Sie Erfolge! Investieren Sie in die berufliche Entwicklung Ihrer Mitarbeiter durch Schulungen, Weiterbildungen und Mentoring-Programme.

ana-municio-PbzntH58GLQ-unsplash
Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde?

Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geändert, so haben in der Regel: der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist.

markus-spiske-97Rpu-UmCaY-unsplash
Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?

Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten. Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.

Mehr erfahren