Steuern und Struktur

Mehr Weitsicht bei steuerlichen Fragen

Wenn es um unternehmerische Entscheidungen geht, dann nehmen steuerliche Fragen eine zentrale Rolle ein. Wir als Steuerberater:innen tragen die Verantwortung, am Unternehmenserfolg unserer Klient:innen maßgeblich beizutragen. Dabei behalten wir den Überblick in einer sich immer schneller verändernden und komplexer werdenden Welt der gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsabläufe.

SPT verfügt nicht nur über eine langjährige Erfahrung, sondern ist mit den Besonderheiten und Herausforderungen in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts vertraut. Mit unserem Team sind wir breit aufgestellt und können so Unternehmen und Privatpersonen eine professionelle und eine an ihren Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bieten.

Leistungsumfang

Wir sind für Sie da – schnell, persönlich und mit dem folgenden Dienstleistungsspektrum im Rahmen der Steuerberatung:

  • Neu- und Umgründungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Begleitung von M&A Transaktionen
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen
  • Beratung bei Beteiligungsmodellen von Mitarbeitenden
  • Internationale Steuerberatung
  • Beratung bei Gestaltung von Verrechnungspreisen
  • Unternehmensgründung und Umgründungen
  • Umstrukturierungen und Rechtsformgestaltung
  • Beratung bei Immobilientransaktionen
  • Beratung und Steuergestaltung von Familienunternehmen
  • Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beratung bei Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben
  • Beratung bei Besteuerung und Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Investmentfondsbesteuerung
  • Beratung bei grenzüberschreitender Entsendung von Mitarbeitenden und Konzernüberlassungen
  • Begleitende Kontrolle
  • Beratung bei Finanzstrafverfahren
  • Begleitung Offenlegung und Selbstanzeige vor Finanzbehörden
  • Ausarbeitung von Beschwerden und sonstigen Rechtsmitteln

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung

Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um die Themen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen.

ana-municio-PbzntH58GLQ-unsplash
Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde?

Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geändert, so haben in der Regel: der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist.

markus-spiske-97Rpu-UmCaY-unsplash
Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?

Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten. Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.

pro-church-media-2DTE3ePfnD8-unsplash
Betriebskindergärten: Was hat sich bezgl. der Lohnsteuerbefreiung ab 2024 geändert?

Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist. Von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung einer arbeitgebereigenen elementaren Bildungseinrichtung, die durch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sowie durch betriebsfremde Personen genutzt werden kann.

Mehr erfahren