Beschäftigung von geflüchteten Personen aus der Ukraine
Beschäftigungsbewilligung
Sobald die blaue Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") vorliegt, kann ein potenzieller Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung für die jeweilige Person in einem vereinfachten Verfahren bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle beantragen. Damit diese erteilt wird, bedarf es arbeitgeberseitig der Einhaltung nachfolgender Kriterien:
- Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Arbeitsaufnahme erst nach Erteilung der Beschäftigungsbewilligung
- keine unbewilligten Beschäftigungen binnen der Jahresfrist vor Antragstellung
- Verständigung des Betriebsrates
- eine Arbeitskräfteüberlassung ist nicht zulässig
Eine Anrechnung der Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene auf die Saisonkontingente im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt nicht.
Stand: 28. April 2022
Bild: Elena Mozhvilo - https://unsplash.com/
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