Führen Sie Mitarbeitergespräche?

Zumindest einmal pro Jahr sollten Sie sich als Führungskraft oder Unternehmer die Zeit nehmen, ein ausführliches Gespräch mit Ihren Mitarbeitern zu führen.
Das Mitarbeitergespräch bietet dem Mitarbeiter
- eine formelle Plattform "gehört" zu werden und sich einbringen zu können,
- sich über Zielsetzungen der Abteilung/des Unternehmens zu erkundigen,
- Feedback der persönlichen Stärken und Schwächen aus Sicht der Führungskraft zu bekommen.
Das Mitarbeitergespräch bietet der Führungskraft
- eine offizielle, formelle Möglichkeit sich vom Mitarbeiter Feedback einholen zu können,
- eine höhere Akzeptanz der Leistungserwartung durch gemeinsam definierte Arbeitsplanung,
- Initiative und Verantwortungsbereitschaft des Mitarbeiters zu fördern,
- konsequente Ausbildungsplanung durchzuführen.
Einige Beispiele für Fragestellungen für das Gespräch
- Auf welche Erfolge waren Sie stolz im vergangenen Jahr?
- Wo liegen Ihre Stärken und wo sehen Sie Verbesserungspotenzial?
- Wie läuft die Zusammenarbeit aus Ihrer Sicht mit mir als Führungskraft/Chef und mit Ihren Kollegen?
- Haben Sie Anregungen und Vorschläge?
- Welche Wünsche/Vorstellungen/Ziele haben Sie hinsichtlich Ihrer beruflichen Weiterentwicklung?
Stand: 28. April 2022
Bild: Christina @ wocintechchat.com - https://unsplash.com/
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Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil I (in Kraft getreten mit Juli 2024) dem abgabenrechtlichen Betrug widmet und vorwiegend Änderungen im Finanzstrafrecht bewirkt. Teil II (in Kraft getreten mit September 2024) des Gesetzes wurde vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und adressiert den gewerblichen Sozialbetrug. Nachfolgend die wesentlichen Highlights.

Während die Vermietung von Wohnraum gänzlich von der Gebührenpflicht befreit ist, unterliegen andere Bestandsverträge wie Miet- oder Pachtverträge (z. B. Vermietung von Geschäftsräumen) entsprechend den Bestimmungen des Gebührengesetzes einer Rechtsgeschäftsgebühr im Ausmaß von 1 % (ausgenommen Jagdpacht mit 2 %). Die Gebühr bestimmt sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses. Wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist die Bemessungsgrundlage mit dem dreifachen Jahreswert der wiederkehrenden Leistung beschränkt.

Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.