Voraussichtliche SV-Werte 2026
Kürzlich hat die Österreichische Gesundheitskasse die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073, woraus nachfolgende Werte für das Jahr 2026 resultieren:
Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 551,10 |
| Grenzwert für die Dienstgeberabgabe | € 826,65 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | € 6.930,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage täglich | € 231,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen | € 13.860,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 8.085,00 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2026:
| bis € 2.225,00 | 0 % |
| über € 2.225,00 bis € 2.427,00 | 1 % |
| über € 2.427,00 bis € 2.630,00 | 2 % |
| über € 2.630,00 | 2,95 % |
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
| bis € 2.225,00 | 0 % |
| über € 2.225,00 bis € 2.427,00 | 1 % |
| über € 2.427,00 | 1,15 % |
Monatliche Beitragsgrundlage
| für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten | € 1.113,60 (täglich € 37,12) |
| für Zivildiener | € 1.566,00 (täglich € 52,20) |
Sonstige Werte
| Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener monatlich | € 7,35 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 21. Oktober 2025
Bild: Stephen Andrews - https://unsplash.com
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