Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte

Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer freuen sich über steigende Umsätze. Wichtig ist allerdings dabei auch auf den Deckungsbeitrag seiner Produkte und Dienstleistungen zu achten.
Der Deckungsbeitrag ist definiert als Umsatz abzüglich der variablen Kosten und sagt z. B. aus, wie viel der Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt. So erzielt ein Produkt A mit Verkaufspreis von € 500,00 und variable Kosten von € 200,00 einen Deckungsbeitrag von € 300,00 pro Stück. Der Verkauf dieses Produktes würde aufgrund seines höheren Deckungsbeitrages mehr zum Gewinn des Unternehmens beitragen als ein Produkt B mit Verkaufspreis von € 800,00, variablen Kosten von € 700,00 und somit einem Deckungsbeitrag von € 100,00.
Auch bei der Frage, ob und wie viel Nachlass man einer Kundin oder einem Kunden gewähren kann, ist es wichtig,
den Deckungsbeitrag seiner Produkte zu kennen. Würde man bei Verkauf des Produktes B 15 % Nachlass auf den Verkaufspreis geben (in absoluten Zahlen € 800,00 x 15 % = € 120,00), so wäre der Verkauf aufgrund der hohen variablen Kosten und dem geringen Deckungsbeitrag von € 100,00 bereits ein Verlustgeschäft.
Der Deckungsbeitrag kann für ein Produkt pro Stück, auf die Gesamtmenge eines Produktes oder für das gesamte Unternehmen berechnet werden.
Stand: 17. Juli 2025
Bild: Marcel Strauß- https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

Welche Aktivitäten sollten beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt vermieden werden? In Österreich sind Vereine ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens und deren Mitgliedschaft erfreut sich dementsprechend großer Beliebtheit. Wird von einem gemeinnützigen Verein ein Vereinslokal als Treffpunkt für seine Mitglieder betrieben, so stellt sich damit einhergehend die Frage, ob dessen Betrieb als begünstigungsschädlich im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit zu bewerten ist.

Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse? Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern gesetzt. Aufgrund der verlängerten Mietpreisbremse dürfen Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden.

Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten. Als Scheinunternehmen bezeichnet man Unternehmungen, welche in der Regel nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck betrieben werden, um Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder zu erschleichen oder ihre Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen. Auch in Österreich werden immer mehr Betriebe Opfer von derartigen Scheinfirmen, weshalb man im Rahmen einer Auftragsvergabe stets nachfolgende Punkte genau prüfen sollte ...