Was ist bis zum 30.9.2022 von Unternehmern besonders zu beachten?

Was ist bis zum 30092022 von Unternehmern besonders zu beachten

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2021 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Kapitalgesellschaften (wie beispielsweise auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. wäre daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

Durch die COVID-19-Gesetzgebung wurde allerdings im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag zum 31.12.2021 (und für jene Jahresabschlüsse mit davor liegenden Bilanzstichtag für die die Frist für die Aufstellung am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert. Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 müssen daher in der Regel spätestens bis zum 31.12.2022 beim Firmenbuch eingereicht werden. Für die Bilanzstichtage 31.1.2022 und 28.2.2022 ist ebenfalls eine Einreichung bis 31.12.2022 notwendig. Ab Bilanzstichtag 31.3.2022 gilt dann wieder eine Offenlegungsfrist von neun Monaten.

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen des laufenden Jahres 2022 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als jener des letzten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheides.

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen.

Stand: 26. Juli 2022

Bild: Towfiqu barbhuiya - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

ian-schneider-TamMbr4okv4-unsplash
Wie kann Mitarbeiterloyalität auch in Kleinunternehmen gefördert werden?

Welche Tipps gibt es, um Mitarbeiter in Kleinunternehmen langfristig zu binden? Die Bindung talentierter und gutausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für kleine Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, um Mitarbeiter zu halten und ihre Loyalität zu stärken: Eine unterstützende und positive Arbeitsumgebung fördert das Engagement der Mitarbeiter. Achten Sie darauf, Werte wie Zusammenarbeit und Offenheit zu fördern. Anerkennung und Wertschätzung für die Leistung der Mitarbeiter sind entscheidend. Loben Sie gute Arbeit und feiern Sie Erfolge! Investieren Sie in die berufliche Entwicklung Ihrer Mitarbeiter durch Schulungen, Weiterbildungen und Mentoring-Programme.

ana-municio-PbzntH58GLQ-unsplash
Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde?

Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geändert, so haben in der Regel: der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist.

markus-spiske-97Rpu-UmCaY-unsplash
Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?

Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten. Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.

Mehr erfahren