Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?
Die Kündigung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzeugt oft hohe Kosten im Unternehmen.
Gute Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu verlieren, ist für Unternehmen immer mit hohen Kosten verbunden. Ein neuer Mitarbeiter muss gesucht, gefunden und oft über Monate eingearbeitet werden, bis dieser an die Leistung der Vorgängerin oder des Vorgängers herankommt.
Als Kündigungsgrund wird oft das Führungsverhalten der bzw. des direkten Vorgesetzten genannt. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, welche Führungsfehler Sie unter anderem vermeiden sollten:
- Die Umsetzung eigener Ideen wird verhindert. Gute Mitarbeiter wollen unter anderem Verbesserungen, die ihnen im Arbeitsprozess auffallen, auch tatsächlich umsetzen.
- Mitarbeiter werden überfordert oder unterfordert – dadurch entsteht entweder Stress oder Langeweile. Hier gilt es, das richtige Maß in laufenden Gesprächen festzustellen und die entsprechenden Rahmenbedingungen anzupassen.
- Ein Teamleiter übernimmt keine Verantwortung. Ein Teamleiter darf die Verantwortung für eigene Fehler nicht nach unten abschieben.
- Es erfolgt keine echte Delegation. Werden Mitarbeiter bei jedem Schritt einer Aufgabe penibel vom Chef kontrolliert, so ist dies ein Zeichen von fehlendem Vertrauen.
- Auch Kommunikationsfehler sind oft die Ursache von Missverständnissen und Verärgerung. Mitarbeiter brauchen unter anderem klar kommunizierte Erwartungen und Unternehmensziele.
Stand: 20. Januar 2025
Bild: Possessed Photography - https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Weitere News
Mit 1.9.2025 ist in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Behörden und andere öffentliche Stellen sind im Zuge dessen verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. auf Anfrage Auskünfte zu erteilen. Im Zusammenhang damit kommt es auch zu umfassenden Änderungen im Bereich des Transparenzportals.
Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland findet sich eine Sonderregelung für die steuerliche Behandlung sogenannter Grenzgänger. Entsprechend der deutsch-österreichischen Grenzgängerregelung verbleibt das Besteuerungsrecht an den Arbeitnehmerbezügen beim Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) des Steuerpflichtigen, wenn sich sowohl der Hauptwohnsitz des Grenzgängers als auch sein Arbeitsort im anderen Staat, an welchem der Grenzgänger üblicherweise tätig wird, jeweils in unmittelbarer Nähe der Grenze befinden.
Bis dato konnten Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Österreich bis zur Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2025 und 2026 = € 551,10 pro Monat) dazuverdienen, ohne ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zu verlieren. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 wird ab 1.1.2026 die Möglichkeit des Zuverdiensts neben dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe massiv eingeschränkt.