Zeitpunkt der Gebäudeabschreibung bei einer Vermietung und Verpachtung nach Generalsanierung
Wann beginnt die Abschreibung zu laufen?
Wird ein Gebäude erworben und in der Folge umfassend umgebaut oder saniert, so stellt sich im Zuge einer späteren Vermietung und Verpachtung oftmals die Frage, ob die Abschreibung bereits mit der Anschaffung des Gebäudes zu laufen beginnt oder erst nach Abschluss der erfolgten Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich jüngst im Rahmen eines Erkenntnisses mit dieser Rechtsfrage beschäftigt:
Erkenntnis des VwGH vom 2.3.2026 (GZ Ra 2024/15/0085)
Wird ein Wohngebäude zum Zwecke der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeschafft, so beginnt die Abschreibung grundsätzlich bereits mit dem Zeitpunkt der Anschaffung zu laufen.
Werden nach der Anschaffung Erhaltungsaufwendungen (z. B. Reparaturarbeiten) getätigt, so hindert dies den Beginn des Laufes der Abschreibung nicht. Werden allerdings umfangreiche Herstellungsmaßnahmen (nicht nur in untergeordnetem Ausmaß) wie Umbauten oder Generalsanierungen unmittelbar nach der Anschaffung getätigt, so beginn t die Abschreibung erst mit deren Fertigstellung zu laufen.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur für klar abgegrenzte Gebäudeteile, welche von den Herstellungsmaßnahmen nicht betroffen sind. Ist allerdings, wie im konkreten Fall, ein gesamtes Gebäude von einer Generalsanierungsmaßnahme betroffen, durch welche de facto ein neues Wirtschaftsgut entsteht, so beginnt die Abschreibung erst nach deren Abschluss zu laufen.
Stand: 22. August 2026
Bild: Jakub Zerdzicki - https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Weitere News
Was Arbeitgeber künftig beachten müssen: Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie setzt die EU einen wichtigen Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Österreich bis 7.6.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da sich die Sozialpartner bis dato allerdings auf keinen Gesetzesentwurf einigen konnten, ist Österreich hier säumig. Die Richtline sieht nachfolgende Kernpunkte vor ...
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vs. gewerbliche Einkünfte: Gerade in den Sommer- und Wintermonaten stellt die kurzfristige Beherbergung von Touristinnen und Touristen in vielen Regionen Österreichs eine bedeutende Einkunftsquelle dar. Je nach Ausgestaltung der Beherbergung stellt sich die Frage, ob die daraus erzielten Einkünfte entweder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind. Das Bundesfinanzgericht hat jüngst dazu Stellung bezogen.
Förderprogramm KMU.DIGITAL: Angesichts des zunehmenden technologischen Wandels, insbesondere im Zuge der fortschreitenden Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Produktions- und Dienstleistungsbereiche, steigen auch die Anforderungen an KMU (Klein- und Mittelbetriebe) in Hinblick auf digitale Kompetenzen, Innovationsfähigkeit und Anpassungsgeschwindigkeit. Um KMU bei diesem Wandel zu unterstützen, wurde das Förderprogramm KMU.DIGITAL ins Leben gerufen.