Neue Richtwerte und Mietanhebung

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In unseren letzten zwei Ausgaben der SPT Klienteninfo haben wir bereits über die mit 1.1.2026 in Kraft getretenen mietrechtlichen Änderungen, insbesondere das Mieten-Wertsicherungsgesetz, berichtet. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die neuen Richtwerte bzw. Kategoriebeträge.

1. Neue Richtwerte/Kategoriebeträge

Ab dem 1.4.2026 gelten in Österreich folgende Richtwerte bzw. Kategoriebeträge:

Bundesland

Richtwert in €/m²

Burgenland

6,15

Kärnten

7,89

Niederösterreich

6,92

Oberösterreich

7,30

Salzburg

9,31

Steiermark

9,30

Tirol

8,22

Vorarlberg

10,35

Wien

6,74

Kategorie

Betrag in €/m²

A

4,51

B

3,38

C

2,25

D (brauchbar)

2,25

D (unbrauchbar)

1,13

 

2. Mietanhebung nach dem MieWeG

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) begrenzt bei Wohnungsmietverträgen die vertraglich vereinbarte Wertsicherung durch ein gesetzliches Berechnungsmodell. Dieses Modell sieht vor, dass sich das Entgelt grundsätzlich jährlich am 1. April an der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex des Vorjahrs orientiert. Die gesetzlichen Bestimmungen der Mietanhebung nach dem MieWeG sind äußerst komplex und können weitreichende rechtliche Folgen haben. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen rechtzeitig Kontakt mit Ihrer rechtlichen Vertretung oder dem Mietvertragsersteller aufzunehmen und die Berechnung einer allfälligen Mietanhebung sowie den Anpassungsstichtag prüfen zu lassen.

Bild: Jakub Zerdzicki - https://unsplash.com/de

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