Neue Richtwerte und Mietanhebung
2. Mietanhebung nach dem MieWeG
Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) begrenzt bei Wohnungsmietverträgen die vertraglich vereinbarte Wertsicherung durch ein gesetzliches Berechnungsmodell. Dieses Modell sieht vor, dass sich das Entgelt grundsätzlich jährlich am 1. April an der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex des Vorjahrs orientiert. Die gesetzlichen Bestimmungen der Mietanhebung nach dem MieWeG sind äußerst komplex und können weitreichende rechtliche Folgen haben. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen rechtzeitig Kontakt mit Ihrer rechtlichen Vertretung oder dem Mietvertragsersteller aufzunehmen und die Berechnung einer allfälligen Mietanhebung sowie den Anpassungsstichtag prüfen zu lassen.
Bild: Jakub Zerdzicki - https://unsplash.com/de
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Ein Überblick der im 2. Quartal 2026 anstehenden Fristen und Termine rundet die SPT Klienteninfo Ausgabe 2/2026 ab. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
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