Splitter 3/2026
5. Sachbezug für Elektroautos ab 1.1.2027
Der BMF hat den Begutachtungsentwurf für eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung vorgelegt. Demnach soll es ab 2027 zu einem Sachbezug führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Auto für private Fahrten überlässt. Ab 1.1.2027 soll der Sachbezug 0,375 % der Anschaffungskosten des E-Autos, maximal € 180 pro Monat, betragen. Ab 1.1.2028 soll der Sachbezug 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal € 300,00 betragen.
Bild: Tom Smith
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News und Aktuelles
Nach dem Regierungsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 soll ein attraktives Modell für das Arbeiten im Alter eingeführt werden, um die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Dazu liegt nun der Ministerialentwurf eines Gesetzes vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick.
Was tut sich aktuell in der Umsatzsteuer? Hier möchten wir Sie auf die sehr speziellen Regelungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Lebensmittel ab dem 1.7.2026 und auf die rechtzeitige Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die EU-Vorsteuererstattung mit der Fallfrist 30.9.2026 hinweisen.
Brandaktuell liegt die Regierungsvorlage für das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 vor. Highlights daraus möchten wir Ihnen berichten. Die Beschlussfassung des Parlaments ist abzuwarten. Folgende wesentliche steuerliche Punkte sind darin vorgesehen: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nur mehr für Realinvestitionen möglich: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 beginnen, entfällt die Möglichkeit der Anschaffung von Wertpapieren für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Zulässig bleibt nur die Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2029 beginnen, wird dann wieder die Anschaffung von Wertpapieren ausreichend sein.