Termine Juni bis September 2026
September 2026
- 30.09.2026: Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2025 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2026.
- 30.09.2026: Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025
Für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 gilt immer noch die bekannte Neunmonatsfrist ab dem Bilanzstichtag für die Einreichung beim Firmenbuch. - 30.09.2026: letzte Möglichkeit der Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für ESt und KöSt
- 30.09.2026: Vermeidung von Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2025
Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen von derzeit 3,53 % pa. Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich, bis zum 30.9.2026 eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung zu leisten. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Bei Guthaben aus der Veranlagung 2025 (auch aus der Umsatzsteuerveranlagung) werden Anspruchszinsen gutgeschrieben.
ACHTUNG: Die Nachzahlung einer USt-Restschuld aufgrund einer Umsatzsteuerjahreserklärung sollte zur Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Problemen tunlichst umgehend entrichtet werden, jedenfalls aber binnen Monatsfrist ab Einreichung der Jahreserklärung (= konkludente Selbstanzeige).
Bild: Towfiqu Barbhuiya - https://unsplash.com/de
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News und Aktuelles
Nach dem Regierungsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 soll ein attraktives Modell für das Arbeiten im Alter eingeführt werden, um die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Dazu liegt nun der Ministerialentwurf eines Gesetzes vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick.
Was tut sich aktuell in der Umsatzsteuer? Hier möchten wir Sie auf die sehr speziellen Regelungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Lebensmittel ab dem 1.7.2026 und auf die rechtzeitige Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die EU-Vorsteuererstattung mit der Fallfrist 30.9.2026 hinweisen.
Brandaktuell liegt die Regierungsvorlage für das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 vor. Highlights daraus möchten wir Ihnen berichten. Die Beschlussfassung des Parlaments ist abzuwarten. Folgende wesentliche steuerliche Punkte sind darin vorgesehen: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nur mehr für Realinvestitionen möglich: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 beginnen, entfällt die Möglichkeit der Anschaffung von Wertpapieren für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Zulässig bleibt nur die Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2029 beginnen, wird dann wieder die Anschaffung von Wertpapieren ausreichend sein.