Inflationsanpassungs- verordnung 2026

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Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurden die im Ausmaß von 2/3 der positiven Inflationsrate angepassten Beträge kundgemacht. Die für den Beobachtungszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelte Inflation betrug 2,6 %, weshalb zur Abfederung der kalten Progression die Tarifstufen um 1,733 % ab 1.1.2026 automatisch angepasst werden.

Daraus ergeben sich folgende Einkommensteuertarifstufen:

2025

2026

Einkommen

Steuersatz

Einkommen

Steuersatz

für die ersten € 13.3080 %für die ersten € 13.5390 %
€ 13.308 bis € 21.61720 %€ 13.539 bis € 21.99220 %
€ 21.617 bis € 35.83630 %€ 21.992 bis € 36.45830 %
€ 35.836 bis € 69.16640 %€ 36.458 bis € 70.36540 %
€ 69.166 bis € 103.07248 %€ 70.365 bis € 104.85948 %
€ 103.072 bis € 1 Mio.50 %€ 104.859 bis € 1 Mio.50 %
ab € 1 Mio.55 %ab € 1 Mio.55 %

Auch folgende Absetzbeträge werden automatisch um 1,7333 % erhöht:

 

2025

2026

Verkehrsabsetzbetrag€ 487,00€ 496,00
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag€ 790,00€ 804,00
Pensionistenabsetzbetrag€ 1.002,00€ 1.020,00

Damit sind Jahreseinkommen bis € 19.962 für Arbeitnehmer de facto steuerfrei.

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