Steuertipps für die Arbeitnehmer- veranlagung
2. Arbeitnehmerveranlagung 2020 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2020 beantragen
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
- Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
- Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
- Verlusten aus anderen Einkünften, z.B. Vermietungseinkünften;
- Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. des Kinderzuschlags;
- Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrags;
- Gutschrift von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür 5 Jahre Zeit.
Hinweis: Am 31.12.2025 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2020.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2020 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2025 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen. Ein solcher Rückzahlungsantrag ist allerdings nicht zulässig, wenn der Ausgleich durch einen Antrag auf Veranlagung erfolgen könnte.
Dann kontaktieren Sie uns gerne.
News und Aktuelles
1. Worauf Sie bei Investitionen im Jahr 2025 achten sollten: Auch in diesem Jahr gibt es einige Besonderheiten, die bei Investitionen zu beachten sind: degressive Abschreibung, beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag sowie Investitionsfreibetrag. 1.1 Degressive Abschreibung: Für neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter kann die Abschreibung mit einem unveränderlichen Prozentsatz von bis zu 30 % vom jeweiligen (Rest)Buchwert erfolgen (= degressive Abschreibung). Bei Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte steht eine Halbjahresabschreibung zu.
1. Sonderausgaben noch 2025 bezahlen: 1.1 Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Ohne Höchstbetragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar. Einmalzahlungen können auf Antrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgabe abgesetzt werden.
1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels: Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie z.B. Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc.) zur Auszahlung kommen oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. „Mehr Netto vom Brutto“ könnte das Motto lauten, wenn Sie in Hinblick auf einen Teuerungsausgleich überlegen, Ihren Mitarbeitern noch steuerfrei etwas zukommen lassen.