Was ändert sich ab 1.1.2026
2. Weitere veränderliche Werte
- Das Service-Entgelt für die e-card für 2026 wird auf € 25 angehoben (2025: € 13,80).
- Bausparprämie 2026
Die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2026 beträgt unverändert 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge von maximal € 1.200 pro Jahr, somit € 18. - Autobahnvignette für 2026
Die Jahresvignette für 2026 ist ab Ende November bei der ASFINAG online bestellbar. Die Vignette gibt es digital und für 2026 auch noch als Klebevignette. Die Vignettenpreise 2026 wurden um 2,9 % erhöht.
€ inkl. 20 % USt | Jahr | 2-Monate | 10-Tage | 1-Tag nur digital |
| einspuriges KFZ | 42,70 | 12,80 | 5,10 | 3,80 |
| mehrspuriges Kfz bis 3,5t hzG | 106,80 | 32,00 | 12,80 | 9,60 |
Dann kontaktieren Sie uns gerne.
News und Aktuelles
1. Worauf Sie bei Investitionen im Jahr 2025 achten sollten: Auch in diesem Jahr gibt es einige Besonderheiten, die bei Investitionen zu beachten sind: degressive Abschreibung, beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag sowie Investitionsfreibetrag. 1.1 Degressive Abschreibung: Für neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter kann die Abschreibung mit einem unveränderlichen Prozentsatz von bis zu 30 % vom jeweiligen (Rest)Buchwert erfolgen (= degressive Abschreibung). Bei Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte steht eine Halbjahresabschreibung zu.
1. Sonderausgaben noch 2025 bezahlen: 1.1 Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Ohne Höchstbetragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar. Einmalzahlungen können auf Antrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgabe abgesetzt werden.
1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels: Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie z.B. Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc.) zur Auszahlung kommen oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. „Mehr Netto vom Brutto“ könnte das Motto lauten, wenn Sie in Hinblick auf einen Teuerungsausgleich überlegen, Ihren Mitarbeitern noch steuerfrei etwas zukommen lassen.