Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln

marten-bjork-6dW3xyQvcYE-unsplash

Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?

Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, so sind hierbei vor allem gewerbe- als auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.

Obgleich im EU-Raum der freie Dienstleistungsverkehr gilt, so ist dennoch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Auftragsabwicklung stets zu prüfen, ob die im Ausland erbrachte Tätigkeit dort einem reglementierten Gewerbe zuzurechnen ist. Ist dies der Fall, so hat oftmals vorab der Auftragsdurchführung eine Anzeige der Tätigkeit an die ausländische Gewerbebehörde (z. B. Handwerkskammer in Deutschland) zu erfolgen und es sind im Rahmen dieser entsprechende Befähigungsnachweise vorzulegen.

Dauert die Auftragsabwicklung vor Ort im Ausland länger als 6 Monate und ist diese einer festen Geschäftseinrichtung zuzurechnen, so ist zu prüfen, ob dadurch eine ertragsteuerrechtliche Betriebsstätte begründet wird, welche eine beschränkte Steuerpflicht im Ausland nach sich zieht. Bei Bau- und Montageaufträgen beträgt die Betriebsstättenfrist entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel meist 12 Monate, sodass erst nach Ablauf dieser Frist eine Betriebsstätte begründet wird.

Um eine im Ausland eintretende Sozialversicherungspflicht zu vermeiden und in der Sozialversicherung des Wohnsitzstaates zu verbleiben, haben auch selbständig Tätige im Rahmen einer Auftragsabwicklung im EU/EWR-Raum stets ein A1-Formular mitzuführen. Bei Tätigkeiten außerhalb des EU/EWR-Raums ist zu prüfen, ob mit dem jeweiligen ausländischen Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht und wie dieses ausgestaltet ist.

Stand: 17. Juni 2025

Bild: Marten Bjork - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

firmbee-com-gcsNOsPEXfs-unsplash
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?

Weniger Streuverlust durch lokales Marketing. Viele Klein- und Mittelunternehmen haben ihre Zielgruppe in einem regional begrenzten Gebiet (Stadt/Region) und brauchen somit lokales Marketing, um die gewünschte Zielgruppe zu erreichen. Werden die richtigen Marketingmaßnahmen gesetzt, so hat lokales Marketing den Vorteil, dass mit weniger Streuverlusten zu rechnen ist und so das Marketingbudget des Unternehmens optimal eingesetzt wird. Zudem bietet sich die Möglichkeit, die Zielgruppe mit regionalen Themen anzusprechen und sich so von Sprache und Kommunikation von globalen Anbietern abzugrenzen.

towfiqu-barbhuiya-jOeh3Lv88xA-unsplash
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag

BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025. Im Rahmen einer veröffentlichten Anfragebeantwortung vom 2.4.2025 hat das BMF die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgerichts (BFG) übernommen und klargestellt, dass das normale Entgelt für eine tatsächlich am Feiertag geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist und keinen steuerfreien Zuschlag darstellt.

mitchell-luo-NROHA1B-NYk-unsplash-min
Ferialarbeit im Betrieb

Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Ferialarbeitnehmern zu beachten haben. Sommerzeit ist Ferialarbeitszeit. Gerade in den Sommermonaten nutzen viele Studierende und Schülerinnen bzw. Schüler die Möglichkeit, durch befristete Tätigkeitsverhältnisse einen Zuverdienst zu erwerben. Für Unternehmen, welche Ferialarbeit (gilt nicht für Pflichtpraktika sowie Volontariate) in ihrem Betrieb anbieten möchten, gibt es dabei Nachfolgendes zu beachten.

Mehr erfahren