SEPA-Lastschriftmandat für Einkommensteuervorauszahlungen via FinanzOnline

Für die vierteljährlich fälligen Einkommensteuervorauszahlungen gibt es die Möglichkeit, diese mittels SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen. Das Finanzamt bucht die fälligen Einkommensteuervorauszahlungen vom im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Konto ab.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann einfach über das Formular direkt in FinanzOnline beantragt werden à siehe dazu den Punkt „Weitere Services“ à SEPA-Lastschriftmandat.
Vorteile
Die automatische Abbuchung bringt mehrere Vorteile:
- Pünktliche Überweisung ohne aktives Zutun
- Vermeidung von Säumniszuschlägen oder sonstigen Nachteilen bei verspäteter Zahlung
- Keine Terminüberwachung notwendig
- Verwaltungsvereinfachung, insbesondere für Selbstständige und Kleinunternehmer
Bei Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandates empfehlen wir die auf der Formularseite abgedruckten Bedingungen für die Nutzung dieses Services gründlich zu studieren. So erlischt das Lastschriftmandat beispielsweise automatisch, wenn das Konto für die Abbuchung der Vorauszahlung nicht gedeckt ist oder während der letzten 36 Monate keine Einziehung mehr erfolgt ist.
Wichtig ist weiters, dass das Finanzamt das SEPA-Lastschriftmandat isoliert nur für die Einkommensteuervorauszahlungen heranzieht (es gilt bspw nicht für UVA-Zahllasten, Lohnsteuer, DB, DZ, Einkommensteuernachzahlungen aufgrund eines Bescheides,…).
Bei Fragen dazu, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bild: Recha Oktaviani - https://unsplash.com
Stand: 07. August 2025