Gesetzesänderung

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Zustellungen durch das Finanzamt erfolgen künftig elektronisch, sofern ein Steuerpflichtiger eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss

Ab 3. September werden alle Erledigungen der Finanzverwaltung an Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt.

Rechtswirksam zugestellt ist ein Schriftstück, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.

Wir empfehlen daher für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, folgende nächste Schritte:

  • Loggen Sie sich regelmäßig in FinanzOnline ein.
  • Prüfen und aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse.
  • Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.
  • Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline.
  • Stellen Sie eine (unternehmens-)interne Weiterleitung bei Abwesenheiten sicher.

Bei Fragen dazu, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bild: keyboard - https://unsplash.com

Stand: 07. August 2025