Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?

Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.
Kilometergeld
Mit 1.7.2025 wurde die Reisegebührenvorschrift insoferne geändert, dass das Kilometergeld für Fahrräder, Motorfahrräder und Motorräder je Fahrkilometer € 0,25 beträgt.
Somit ergibt sich folgende Übersicht zum Kilometergeld:
Fahrzeug | Amtliches km-Geld in € je km Ab 1.7.2025 VON 1.1. 2025 BIS 30.6. 2025 | |
Pkw | € 0,50 | € 0,50 |
für jeden Mitfahrer bzw. Mitfahrerin | € 0,15 | € 0,15 |
Motorfahrräder und Motorräder | € 0,25 | € 0,50 |
Fahrrad | € 0,25 | € 0,50 |
Normverbrauchsabgabe
Ab 1.7.2025 gilt die NOVA (neben Krafträdern und schweren vierrädrigen Kraftfahrzeugen wie Quads) für Personen- und Kombinationskraftwagen der Klasse M1 sowie andere Kraftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, unabhängig von ihrer kraftfahrrechtlichen Einordnung. Das sind andere Kraftfahrzeuge mit mehr als drei aber weniger als zehn Sitzplätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
Abweichende Regelungen gelten allerdings für Kastenwägen und Pritschenwägen mit zwei Sitzreihen. Hier sind unter anderem die Art des Aufbaues, die Größe des Laderaumes (bei Kastenwägen) bzw. die Art und Größe der Ladefläche sowie die Ausstattung (bei Pritschenwägen) relevant dafür, ob es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, welches nach seiner Beschaffenheit hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt ist.
Somit werden eine Reihe von Kfz (bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg), die primär der Güterbeförderung dienen, wieder von der NOVA befreit. Zu beachten ist, dass sich für jene Kfz der Kategorie N1, die nicht von der genannten Befreiung profitieren, die NOVA aufgrund der Abschaffung einer gesonderten Berechnungsformel erhöht. Übergangsvorschriften sind zu beachten.
Das Finanzministerium hat auf www.bmf.gv.at unter Rechtsnews / Steuern/ Aktuelle Informationen / Fachinformation Kraftfahrzeugbesteuerung einige Zweifelsfragen zu dieser neuen Regelung beantwortet.
Stand: 17. Juli 2025
Bild: Riccardo Pierri - https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer freuen sich über steigende Umsätze. Wichtig ist allerdings dabei auch auf den Deckungsbeitrag seiner Produkte und Dienstleistungen zu achten.

Welche Aktivitäten sollten beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt vermieden werden? In Österreich sind Vereine ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens und deren Mitgliedschaft erfreut sich dementsprechend großer Beliebtheit. Wird von einem gemeinnützigen Verein ein Vereinslokal als Treffpunkt für seine Mitglieder betrieben, so stellt sich damit einhergehend die Frage, ob dessen Betrieb als begünstigungsschädlich im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit zu bewerten ist.

Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse? Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern gesetzt. Aufgrund der verlängerten Mietpreisbremse dürfen Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden.