Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

michal-parzuchowski-oT-XbATcoTQ-unsplash

Preisausschreiben und Gewinnspiele können der Glücksspielabgabe und der Eigenverbrauchsbesteuerung unterliegen.

Immer mehr Unternehmen nutzen kostenlose Gewinnspiele oder Preisausschreiben als Marketinginstrument, um in den sozialen Medien auf ihre Unternehmung aufmerksam zu machen. Dabei wird allerdings häufig übersehen, dass derartige Ausspielungen mitunter unliebsame steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Glücksspielabgabe

Als Glücksspiele gelten Spiele, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Werden im Rahmen von kostenlosen Preisausschreiben oder Gewinnspielen die Gewinnerinnen oder Gewinner basierend auf Zufall und nicht durch Einsatz von Wissen oder Geschicklichkeit ermittelt, so unterliegt der in Aussicht gestellte Gewinn der Glücksspielabgabe im Ausmaß von aktuell 5 %. Im aktuellen Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung ist zudem eine Erhöhung der Glücksspielabgabe auf 10 % vorgesehen.

Eigenverbrauchsbesteuerung

Neben der Abfuhr der Glücksspielabgabe gilt es auch die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu beachten. Haben die zur Verlosung gelangten Waren und Leistungen das Unternehmen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt, so unterliegt deren Ausspielung der Eigenverbrauchsbesteuerung. Beim Eigenverbrauch wird im Falle der Entnahme eines Gegenstandes die Umsatzsteuer nach dem Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten bzw. mangels Einkaufspreis nach den Selbstkosten (im Zeitpunkt des Umsatzes) bemessen. Bei Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer nach den auf die Ausführung dieser Leistungen entfallenden Kosten bemessen.

Stand: 18. April 2025

Bild: Michal Parzuchowski - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

firmbee-com-gcsNOsPEXfs-unsplash
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?

Weniger Streuverlust durch lokales Marketing. Viele Klein- und Mittelunternehmen haben ihre Zielgruppe in einem regional begrenzten Gebiet (Stadt/Region) und brauchen somit lokales Marketing, um die gewünschte Zielgruppe zu erreichen. Werden die richtigen Marketingmaßnahmen gesetzt, so hat lokales Marketing den Vorteil, dass mit weniger Streuverlusten zu rechnen ist und so das Marketingbudget des Unternehmens optimal eingesetzt wird. Zudem bietet sich die Möglichkeit, die Zielgruppe mit regionalen Themen anzusprechen und sich so von Sprache und Kommunikation von globalen Anbietern abzugrenzen.

marten-bjork-6dW3xyQvcYE-unsplash
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln

Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten? Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, so sind hierbei vor allem gewerbe- als auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.

towfiqu-barbhuiya-jOeh3Lv88xA-unsplash
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag

BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025. Im Rahmen einer veröffentlichten Anfragebeantwortung vom 2.4.2025 hat das BMF die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgerichts (BFG) übernommen und klargestellt, dass das normale Entgelt für eine tatsächlich am Feiertag geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist und keinen steuerfreien Zuschlag darstellt.

Mehr erfahren