Keine Akzeptanz von KI im Beschwerdeverfahren
Künstliche Intelligenz (KI) hat mittlerweile Einzug in fast alle Lebensbereiche gehalten. Dass mittels KI erstellte Schriftsätze allerdings nicht immer fehlerfrei sind, zeigen zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen, in denen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit mittels KI generierten Rechtsmitteln aufgrund erheblicher fachlicher Mängel unterblieb.
Ausgangssachverhalte
Sowohl der Oberste Gerichtshof (OGH) als auch jüngst das Bundesfinanzgericht (BFG) waren mit KI-generierten Rechtsmitteln konfrontiert. Beide Rechtsmittel waren mithilfe von KI erstellt worden und enthielten zahlreiche Fehler hinsichtlich der verwendeten Literatur- und Judikaturquellen. So wurden in beiden Rechtsmitteln sowohl nicht existente Geschäftszahlen zitiert als auch gerichtliche Entscheidungen in einem völlig falschen Kontext wiedergegeben bzw. interpretiert. In beiden Fällen setzten sich die Gerichte aufgrund der erheblichen fachlichen Mängel nicht näher mit den entsprechenden Ausführungen auseinander.
Akzeptanz von KI im Rechtsmittelverfahren
Sowohl der Oberste Gerichtshof als auch das Bundesfinanzgericht weisen darauf hin, dass Rechtsmittel ein entsprechendes fachliches Argumentationsniveau aufweisen müssen. So hat sich der OGH jüngst mit einer mittels KI generierten Beschwerde aufgrund zahlreicher Fehlzitate nicht näher auseinandergesetzt, da dieser das erforderliche fachliche Argumentationsniveau fehlte. Auch das BFG verweigerte jüngst die fachliche Auseinandersetzung mit einer mittels KI generierten Beschwerde und begründete dies wie folgt: „Durch sogenannte ‚künstliche Intelligenz‘ erstellte Vorbringen sind keine geeigneten Begründungen in einem Rechtsmittelverfahren und müssen daher nicht näher erläutert werden.“
Es zeigt sich somit, dass KI eine fundierte fachliche Beratung keinesfalls ersetzen kann.
BFG vom 9.6.2026, RV/6100033/2026
OGH von 7.10.2025, 14 Os 95/25i
Stand: 27. Oktober 2026
Bild: Steve a Johnson - https://unsplash.com
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