Klienteninfo 2/2025

Veranlagung bedeutet, dass das Finanzamt einen Steuerbescheid erlässt, in welchem das Einkommen eines abgelaufenen Jahres erfasst und die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet wird. Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Dabei wird die sich aufgrund des gesamten Einkommens des abgelaufenen Jahres ergebende Einkommensteuer berechnet und der im abgelaufenen Jahr vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenübergestellt. Dadurch ergibt sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der Veranlagung abgezogen werden. Gutschriften ergeben sich i.d.R. auch, wenn die monatlichen Bezüge des Arbeitnehmers unterschiedlich hoch waren oder wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teiles des Jahres Einkünfte bezogen hat oder wenn er während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt hat. Nachzahlungen können sich insbesondere dann ergeben, wenn zeitweise gleichzeitig von zwei oder mehreren Arbeitgebern lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden.

Mit Gesetzesvorhaben wie dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz und dem Mittelstandspaket werden erste konkrete steuerliche Maßnahmen des Regierungsprogramms umgesetzt.

Die Gerichtsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2021 valorisiert. Mit 1. April 2025 werden die Gerichtsgebühren wieder angehoben. Die Erhöhung der Gerichtsgebühren beträgt für die meisten Gebühren 23 % (!). Aber nicht nur Personen, die sich in einem Gerichtsverfahren befinden, sind von diesen Erhöhungen betroffen, sondern jeder, der sich auch abseits von Gerichtsverfahren einer Gerichtsauskunft bedient (z.B. Firmenbuch-/Grundbuchabfragen). Nicht davon betroffen sind jene Gebühren, die einen Prozentsatz einer bestimmten Bemessungsgrundlage ausmachen.

In unserer Rubrik “Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten.

Hier finden Sie eine Auswahl von für die Praxis relevanten VwGH-Judikaten des Jahres 2025 in Kurzform aufbereitet.

Mit einem Überblick der im 2. Quartal 2025 anstehenden Fristen und Termine rundet die SPT Klienteninfo 2/2025 ab. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.