Termine April bis Juni 2024

Termine Juni bis September 2023

April 2024

  • 30.4.2024: Einreichung der Steuerklärungen 2023 in Papierform ohne steuerliche Vertretung
  • 30.4.2024: Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS
  • 30.4.2024: EU-OSS für das 1. Quartal 2024 - Meldung und Zahlung

Mai 2024

  • 15.5.2024: UVA für das 1. Quartal 2024 – Meldung und Zahlung

Juni 2024

  • 30.6.2024: Einreichung der Steuerklärungen 2023 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
  • 30.6.2024: Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
    Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2024 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2023 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar!
    Hingegen ist im Falle möglicher Vorsteuererstattung österreichischer Unternehmer im Drittland (zB Serbien, Schweiz, Norwegen) die nationale Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Die Frist zur Antragstellung beträgt ebenfalls bis zu 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres (analog der in der VO 279/1995), was damit begründet ist, dass die Vorsteuererstattung im Drittland nur bei Reziprozität zulässig ist.
  • 30.6.2024: Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbHs, GmbH & Co KGs und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart die Eintragungsgebühr von € 22. Mit Hilfe des aktuellen Webformulars (justizonline.gv.at) wird eine XML-Datei erstellt, die über FinanzOnline eingereicht werden kann.

Bild: Towfiqu barbhuiya - https://unsplash.com

Weitere News

Arbeitnehmerveranlagung 2023

Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der Veranlagung abgezogen werden. Gutschriften ergeben sich idR auch, wenn die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch waren oder wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teiles des Jahres Einkünfte bezogen hat. Anhängig vom Sachverhalt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen. Es gibt drei Formen der Veranlagung: die antragslose Veranlagung, die Antragsveranlagung und die Pflichtveranlagung.

Update Frühjarslegistik 2024

Seit Wochen medial viel diskutiert wurden die Änderungen der bis Anfang April 2024 beschlossenen Regelungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, Kirchenbeitragserhöhung und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“.

Splitter 2/2024

In unserer Rubrik “Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Fixverzinsung bei Mitarbeiterdarlehen, Anhebung der slowakischen Quellensteuer und die Mindestkörperschaftsteuervorauszahlung 2024.

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