News
Wir bleiben für Sie immer up to date. Bleiben Sie mit uns immer auf dem Laufenden und informieren Sie sich über aktuelle Themen rund um Steuern und darüber hinaus.
Stellt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer ein Elektroauto (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) für nicht beruflich veranlasste Fahrten, einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zur Verfügung, so ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ersetzt nun der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ganz oder teilweise auch die Kosten für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung für dieses Kraftfahrzeug oder schafft er für den Arbeitnehmer eine Ladeeinrichtung für dieses Kraftfahrzeug an, ist nur der € 2.000,00 übersteigende Wert als Einnahme bzw. geldwerter Vorteil anzusetzen.
Der Nationalrat hat eine temporäre Befreiung von Gebühren für Eintragungen in das Grundbuch unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen. Voraussetzung für die Gebührenbefreiung der Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch ist unter anderem, dass der Eintragung ein entgeltliches Rechtsgeschäft zugrunde liegt, das nach dem 31.3.2024 geschlossen wurde und der Antrag auf Eintragung des jeweiligen Rechts nach dem 30.6.2024, aber vor dem 1.7.2026, beim Grundbuchsgericht einlangt.
Um Eltern im Rahmen der Kinderbetreuung zu entlasten, wurden im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2024 (PrAG 2024) die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung auf € 2.000,00 pro Jahr und Kind (bis 2023: € 1.000,00) angehoben sowie die Anspruchsvoraussetzungen ausgeweitet.
Eine kürzlich erfolgte Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht erweiterte Möglichkeiten der beschleunigten Abschreibung bei Herstellungsaufwand im Zuge von Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden vor. Weiters ist für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte vorzeitige Abschreibungsmöglichkeit durchführbar. Schließlich soll zeitlich befristet ein „Öko-Zuschlag“ für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt werden.
Der österreichische Gesetzgeber hat in Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union unter anderem das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG) geändert. Dieser Artikel behandelt daraus nur die Erweiterungen der Mindestangaben des sogenannten Dienstzettels und ist nur eine Übersicht zu den Eckpunkten der Neuerungen.
Eine fundierte Kostenrechnung bietet nicht nur Einblicke in die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens, sondern kann auch entscheidend dazu beitragen, gute Geschäftsentscheidungen zu treffen und die Rentabilität zu steigern. Die Kostenrechnung ermöglicht es Ihnen, die verschiedenen Kostenarten Ihres Unternehmens zu identifizieren und zu quantifizieren; seien es direkte Material- und Arbeitskosten oder indirekte Betriebsausgaben.
Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geändert, so haben in der Regel: der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist.
Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten. Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist. Von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung einer arbeitgebereigenen elementaren Bildungseinrichtung, die durch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sowie durch betriebsfremde Personen genutzt werden kann.
Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen. Ende Februar hat der Nationalrat zwei Änderungen des Einkommensteuergesetzes beschlossen (Gesetzwerdung war bei Drucklegung dieses Artikels noch abzuwarten). Sonderausgabe Kirchenbeitrag Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Obergrenze der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wurde von bisher € 400,00 auf € 600,00 ab 2024 erhöht.
Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden. Aufgrund einer Änderung der Sachbezugswerteverordnung gelten folgende Regelungen für Zinsenersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen: Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz (Sollzinssatz) und dem entsprechend der unten angeführten Bestimmungen berechneten Prozentsatz. Bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist der Prozentsatz entsprechend den Bestimmungen zum unveränderlichen Sollzinssatz anzusetzen.
Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung. Das Umsatzsteuergesetz regelt detailliert, wann eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer berechtigt, oder auch verpflichtet ist, Rechnungen auszustellen. Auch sind unter anderem sehr genau die erforderlichen Rechnungsbestandteile geregelt. Dies ist insbesondere wichtig, da ein allfällig möglicher Vorsteuerabzug von der Einhaltung dieser Vorschriften abhängt.