Wie fördert man Unternehmergeist?

seo-galaxy-zZ7J5qri6qY-unsplash

Mit dem Wachstum eines Unternehmens gehen häufig zunehmende Bürokratie und längere Entscheidungswege einher. Um dennoch erfolgreich zu bleiben, ist es entscheidend, unternehmerisches Denken sowohl im Management als auch bei den Mitarbeitenden gezielt zu fördern.

Eine flexible Unternehmenskultur kann hierbei wesentlich zum unternehmerischen Handeln beitragen. Sie zeichnet sich durch flachere Hierarchien und weniger starre Regeln aus. Besonders wichtig ist es, Mitarbeitende aktiv zu ermutigen, eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Dies sollte jedoch nicht nur auf dem Papier geschehen – es braucht konkrete Unterstützung in Form von Zeit, Ressourcen und Freiraum zur Entfaltung.

Auch das Vergütungssystem sollte die Innovationsbereitschaft widerspiegeln. Wer Neues wagt, muss auch das Risiko des Scheiterns in Kauf nehmen dürfen. In einigen Unternehmen gibt es deshalb symbolische „Friedhöfe gescheiterter Ideen“, um aus Misserfolgen zu lernen und diese transparent zu machen.

Zusätzlich können Kooperationen mit externen Partnern wie Kunden oder Lieferanten wertvolle Impulse liefern. Sie kennen die Produkte und Prozesse des Unternehmens gut, bringen aber gleichzeitig einen frischen, unverstellten Blick mit. So können sie nicht nur Inspiration liefern, sondern auch aktiv an der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mitwirken.

Stand: 22. August 2025

Bild: Seo Galaxy - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

agence-olloweb-d9ILr-dbEdg-unsplash
Einsehbarkeit staatlicher Förderleistungen im Transparenzportal

Mit 1.9.2025 ist in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Behörden und andere öffentliche Stellen sind im Zuge dessen verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. auf Anfrage Auskünfte zu erteilen. Im Zusammenhang damit kommt es auch zu umfassenden Änderungen im Bereich des Transparenzportals.

maheshkumar-painam-HF-lFqdOMF8-unsplash
Klarstellungen zur Grenzgängerregelung im DBA-Deutschland

Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland findet sich eine Sonderregelung für die steuerliche Behandlung sogenannter Grenzgänger. Entsprechend der deutsch-österreichischen Grenzgängerregelung verbleibt das Besteuerungsrecht an den Arbeitnehmerbezügen beim Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) des Steuerpflichtigen, wenn sich sowohl der Hauptwohnsitz des Grenzgängers als auch sein Arbeitsort im anderen Staat, an welchem der Grenzgänger üblicherweise tätig wird, jeweils in unmittelbarer Nähe der Grenze befinden.

car-girl-Qe9VT2CQnKg-unsplash
Einschränkung des Zuverdiensts während der Arbeitslosigkeit

Bis dato konnten Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Österreich bis zur Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2025 und 2026 = € 551,10 pro Monat) dazuverdienen, ohne ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zu verlieren. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 wird ab 1.1.2026 die Möglichkeit des Zuverdiensts neben dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe massiv eingeschränkt.

Mehr erfahren