Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen
EuGH: Umsatzsteuerliche Zwischenbankbefreiung als unzulässige Beihilfe
Im österreichischen UStG bestand bis 31.12.2024 eine Umsatzsteuerbefreiung für sonstige Leistungen, die zwischen Banken für die Ausführung steuerfreier Leistungen erbracht werden. Diese Steuerbefreiung ist in der MwSt-Richtlinie der EU nicht vorgesehen. Der EuGH beurteilt diese Steuerbefreiung daher als unzulässige Beihilfe an die Banken. Diese Befreiung darf daher auch für die Jahre vor 2025 nicht mehr angewendet werden.
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News und Aktuelles
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen, die sich aus der Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 ergeben, haben wir bereits in der SPT Klienteninfo 3/2026 vorgestellt. Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BBG 2027-2028) ist mittlerweile im Parlament beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch folgende Änderungen ergeben.
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nach dem UGB binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demnach sind Abschlüsse zum 31.12.2025 bis spätestens 30.9.2026 offenzulegen. Zusätzlich gelten seit 1.7.2026 Erklärungs- und Meldepflichten aufgrund des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG). Lesen Sie folgende Übersicht, die Sie auf den aktuellen Stand bringt, um auch heuer wieder eine rechtzeitige und formgerechte Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlussdaten zu gewährleisten und Säumnisfolgen zu vermeiden.
Zum besseren Verständnis der richtungsweisenden Entscheidung des EuGH zur Frage, ob und in welcher Konstellation bei Gesellschafterwechsel und bei Anteilsvereinigung von Immobiliengesellschaften Grunderwerbsteuer anfällt, möchten wir zunächst etwas weiter ausholen und dann auf die Auswirkungen auf die österreichische Grunderwerbsteuer eingehen.