Budgetbegleitgesetz 2027-2028 beschlossen
4. Weitere Regelungen im Budgetbegleitgesetz 2027-2028
- Gemeiner Wert von Aktien und Anteilen
Naturgemäß versuchen Steuerpflichtige manchmal, den Wert von Aktien, GmbH-Anteilen und Wertpapieren niedrig anzugeben, beispielsweise wenn es um die Wegzugsbesteuerung aus Österreich geht oder wenn Wertpapiere zum niedrigen Wert in eine Stiftung eingelegt und dann zum hohen Wert aus der Stiftung verkauft werden. Die Finanzverwaltung musste bisher den gemeinen Wert von Aktien und Anteilen, die nicht regelmäßig verkauft werden, durch das sogenannte Wiener Verfahren schätzen. Daraus ergaben sich oftmals zu niedrige Werte. Deshalb wurde in das Bewertungsgesetz eine neue Regelung aufgenommen. Demnach kann der gemeine Wert von Aktien und Anteilen aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden, wenn Gegenstand des Verkaufs ein vergleichbarer Anteil ist oder die Vergleichbarkeit durch Zu- und Abschläge gewährleistet werden kann.
NEU: Das Gesetz enthält nunmehr die Regelung, dass die Bewertung auch aus einem nachträglich (später) erfolgenden Verkauf rückwirkend abgeleitet werden kann. Der spätere Verkauf stellt dann für die Steuer ein rückwirkendes Ereignis dar. Die neue Bewertungsregel ist bereits für Vorgänge ab 10.6.2026 anzuwenden. - Niedrigere degressive AfA bei Elektrizitätsunternehmen
Das EStG erlaubt grundsätzlich eine degressive AfA im Ausmaß von maximal 30 %. Für Elektrizitätsunternehmen wurde geregelt, dass bei diesen in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 30.6.2020 und dem 1.1.2026 angeschafft oder hergestellt wurden, die degressive AfA maximal 10 % betragen darf. Diese Einschränkung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 und vor dem 1.1.2030 beginnen.
Bild: Hansjorg Keller - https://unsplash.com/de
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News und Aktuelles
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nach dem UGB binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demnach sind Abschlüsse zum 31.12.2025 bis spätestens 30.9.2026 offenzulegen. Zusätzlich gelten seit 1.7.2026 Erklärungs- und Meldepflichten aufgrund des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG). Lesen Sie folgende Übersicht, die Sie auf den aktuellen Stand bringt, um auch heuer wieder eine rechtzeitige und formgerechte Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlussdaten zu gewährleisten und Säumnisfolgen zu vermeiden.
Zum besseren Verständnis der richtungsweisenden Entscheidung des EuGH zur Frage, ob und in welcher Konstellation bei Gesellschafterwechsel und bei Anteilsvereinigung von Immobiliengesellschaften Grunderwerbsteuer anfällt, möchten wir zunächst etwas weiter ausholen und dann auf die Auswirkungen auf die österreichische Grunderwerbsteuer eingehen.
Aus ökologischen Gründen wurden unterschiedliche Sachbezugswerte für die Privatnutzung arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge festgelegt. Darauf basierend sieht seit 2016 die Sachbezugswerteverordnung für Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km - also reine Elektrofahrzeuge - einen Sachbezugswert von Null vor. Wer als Arbeitnehmer bislang einen E-Firmenwagen auch privat nutzen durfte, musste dafür somit keinen Sachbezug versteuern.