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Sachbezug künftig auch für Elektroautos

Änderung der Sachbezugswerteverordnung: Im Zuge des Doppelbudgets 2027–2028 wurde neben den umfassenden steuerlichen Maßnahmen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 auch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung beschlossen. Diese sieht vor, dass ab dem Jahr 2027 auch für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Fahrzeugen mit einem CO2- Ausstoß von 0 (E-Fahrzeuge) ein monatlicher Sachbezug anzusetzen ist. Die geplante Regelung ist wie folgt ausgestaltet ...

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Umfassende Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz

Anpassungen an den OECD-Standard: Der österreichische Ministerrat hat am 1.7.2026 die Überarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Schweiz beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen nachfolgende Punkte ...

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Zeitpunkt der Gebäudeabschreibung bei einer Vermietung und Verpachtung nach Generalsanierung

Wann beginnt die Abschreibung zu laufen? Wird ein Gebäude erworben und in der Folge umfassend umgebaut oder saniert, so stellt sich im Zuge einer späteren Vermietung und Verpachtung oftmals die Frage, ob die Abschreibung bereits mit der Anschaffung des Gebäudes zu laufen beginnt oder erst nach Abschluss der erfolgten Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich jüngst im Rahmen eines Erkenntnisses mit dieser Rechtsfrage beschäftigt ...

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Welche Zahlungen unterliegen der Abzugsteuer?

Überprüfung von Zahlungen an ausländische Dienstleister und Unternehmer: Die Abzugsteuer ist eine Sondererhebungsform der Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige. Das auszahlende Unternehmen hat für bestimmte Leistungen ausländischer Unternehmen bzw. Dienstleister vom auszuzahlenden Entgelt einen Steuereinbehalt i.H.v. 20 % (25 % bei der Geltendmachung von Ausgaben) bzw. 27,5 % vorzunehmen und an das zuständige österreichische Finanzamt abzuführen. Wird fälschlicherweise kein Steuereinbehalt vorgenommen, so wird automatisch der inländische Leistungsempfänger zur Haftung herangezogen.

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Digitalisierungsförderung für KMU

Förderprogramm KMU.DIGITAL: Angesichts des zunehmenden technologischen Wandels, insbesondere im Zuge der fortschreitenden Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Produktions- und Dienstleistungsbereiche, steigen auch die Anforderungen an KMU (Klein- und Mittelbetriebe) in Hinblick auf digitale Kompetenzen, Innovationsfähigkeit und Anpassungsgeschwindigkeit. Um KMU bei diesem Wandel zu unterstützen, wurde das Förderprogramm KMU.DIGITAL ins Leben gerufen.

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Änderungen bei der NoVA-rückvergütung seit 1. Juli 2026

NoVA-Rückvergütung nur noch bei vorübergehender Verwendung im Inland. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Steuer beim Autokauf in Österreich. Sie wird beim Kauf von Neuwagen, bei deren Einfuhr oder der ersten Zulassung fällig. Ausnahmen von der NoVA-Pflicht bestehen für bestimmte Fahrzeuge wie E-Fahrzeuge oder Nutzfahrzeuge. Wurde die NoVA im Inland entrichtet und wird das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland geliefert oder verbracht, so kann diese unter bestimmten Voraussetzungen wieder anteilig rückvergütet werden.

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Abgrenzung Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand

Neue Aussagen im Rahmen des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2026. Die Abgrenzung zwischen Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand ist von zentraler Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Gebäudeaufwendungen im Rahmen der Vermietung und Verpachtung. Während Instandhaltungsaufwendungen steuerlich sofort abzugsfähig sind, sind Instandsetzungsarbeiten über 15 Jahre verteilt abzuschreiben. Im Rahmen des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2026 finden sich neue Aussagen zur Abgrenzung zwischen beiden Aufwandsarten.

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Neue Funktionen in der Bürgerservice-App ID Austria

Digitale Vollmacht, eAusweis-Anbindung und Chatbot „ida“ unterstützen ab Juli. Die Bürgerservice-App ID Austria hat mit Juli 2026 umfassende neue Funktionen erhalten, wodurch der Zugang zur digitalen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger weiter vereinfacht werden soll. Die aktualisierte App bietet nunmehr nachfolgende neue Services ...

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Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung im privaten Bereich

Neue Meldepflichten an das Finanzamt. Verlagert eine in Österreich ansässige natürliche Person ihren Wohnsitz von Österreich weg ins Ausland, so verliert Österreich das Besteuerungsrecht an den entstandenen Wertzuwächsen von im Privatvermögen gehaltenem Kapitalvermögen (z. B. Aktien). Um einen Verlust von Besteuerungssubstrat im Wegzugsfall weitestgehend auszuschließen, sieht Österreich auch im privaten Bereich eine Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit Kapitalvermögen vor. Dabei wird im Zeitpunkt des Wegzugs ein Veräußerungsvorgang fingiert und die fiktiven Veräußerungsgewinne (stille Reserven) werden der Kapitalertragsteuer unterworfen.

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Doppelbudget 2027/28 - Viel Belastung und wenig Entlastung

Welche steuerlichen Maßnahmen plant die Regierung zur Budgetkonsolidierung. Ende April 2026 hat die österreichische Bundesregierung erstmals die Eckpunkte des Doppelbudgets für die Jahre 2027 und 2028 präsentiert. Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf sieht zahlreiche Anpassungen im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht vor. Ein Auszug der wesentlichen Maßnahmen zeigt nachfolgende Änderungen.

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Muss Probearbeit angemeldet werden?

Ausnahme von der Anmeldepflicht gilt nur für die Schnupperlehre. Im Zuge von Betriebskontrollen werden immer wieder Personen aufgegriffen, die Probearbeit verrichten, jedoch nicht in der Sozialversicherung angemeldet sind. Dabei sind auch Probearbeiter stets vor Tätigkeitsbeginn verpflichtend in der Sozialversicherung anzumelden, sofern die Tätigkeit die Kriterien eines echten Dienstverhältnisses erfüllt.

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Mitarbeiterprämienregelung 2026 beschlossen

Steuerfreie Mitarbeiterprämienregelung für das Jahr 2026: Die Mitarbeiterprämienregelung für das Jahr 2026 wurde am 19.5.2026 im Ministerrat beschlossen. Entsprechend der Beschlussfassung wird die steuerfreie Mitarbeiterprämienregelung 2026 wie folgt ausgestaltet sein: Die steuerfrei zuwendbare Mitarbeiterprämie wird für das Jahr 2026 auf € 500,00 beschränkt und damit neuerlich herabgesetzt (2024 konnten noch bis € 3.000,00 steuerfrei zugewendet werden, während der Betrag bereits im Jahr 2025 auf € 1.000,00 herabgesetzt wurde). Ebenfalls erstreckt sich die Befreiung wie im Vorjahr nur auf die Lohnsteuer, nicht jedoch auf die Sozialversicherung sowie die sonstigen Lohnnebenkosten.

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