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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst entschieden, dass für staatliche Corona-Hilfen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Gesellschaft gelten. Da im Rahmen der Pandemie allerdings Hilfen vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und ausbezahlt wurden, bedeutet dies, dass viele Unternehmen nunmehr die empfangenen Hilfen teilweise wieder zurückzahlen müssen.
Mit März 2025 hat die EU eine wesentliche Richtlinie (EU 2025/516) veröffentlicht, welche Teil des Reformpakets "VAT in the Digital Age" (ViDA) ist und durch welche das Mehrwertsteuersystem an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden soll.
Bei einer GPLB-Prüfung (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass Unterlagen fehlen oder unvollständig sind. Dies kann unangenehme Folgen haben, denn für die ordnungsgemäße Führung der Aufzeichnungen sind letztlich die verantwortlichen Leitungsorgane - etwa Geschäftsführung, Vorstand oder Vereinsführung - zuständig. Um Beanstandungen und mögliche Strafen zu vermeiden, sollten insbesondere folgende Unterlagen stets vollständig und aktuell geführt werden ...
Mit Urteil vom 4.6.2026 in der Rechtssache "NOVA IBEROMOLDES" (C-837/24) entschied der EuGH über die unionsrechtliche Zulässigkeit der portugiesischen Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften und vermeinte unter Verweis auf die EU-Kapitalansammlungsrichtlinie die Erhebung einer Grunderwerbsteuer. Da das österreichische Grunderwerbsteuergesetz vergleichbare Tatbestände für sogenannte "Share Deals" vorsieht, stellte sich die Frage, welche Auswirkungen das Urteil auf die österreichische Rechtslage hat. Um dieser Unklarheit entgegenzuwirken, hat das österreichische BMF jüngst dazu eine Information veröffentlicht.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat jüngst eine neue bundesweite Servicehotline für Dienstgeberinnen und Dienstgeber eingerichtet.
Gewinnspiele und Verlosungen sind besonders in sozialen Medien ein beliebtes Marketinginstrument. Unternehmen können damit ihre Reichweite erhöhen und ihre Produkte oder Dienstleistungen kostengünstig bewerben. Häufig wird dabei jedoch übersehen, dass derartige Verlosungen und Gewinnspiele auch steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Wird ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen ganz oder teilweise mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, so haftet das den Auftrag erteilende Unternehmen im Rahmen der Auftraggeberhaftung für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben seines Auftragnehmers. Die Bestimmung bezieht sich dabei auf die Haftung im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen im Sinne des Umsatzgesetzes, worunter insbesondere die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung, Reinigung oder Beseitigung von Bauwerken zu verstehen ist. Die Haftung entsteht grundsätzlich mit der Zahlung des Werklohns und kann schlagend werden, wenn die offenen Beitrags- und Abgabenschulden beim Auftragnehmer nicht mehr eingebracht werden können.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst entschieden, dass für staatliche Corona-Hilfen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Gesellschaft gelten. Da im Rahmen der Pandemie allerdings Hilfen vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und ausbezahlt wurden, bedeutet dies, dass viele Unternehmen nunmehr die empfangenen Hilfen teilweise wieder zurückzahlen müssen.
Seit dem Jahr 2023 kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Abschreibung wird durch den IFB nicht berührt. Diese steht unabhängig davon zusätzlich zu. Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geltend gemacht werden. Für die Herstellung ist der Zeitpunkt der Fertigstellung, für die Anschaffung der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht maßgeblich.
Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die Einkommen- oder Lohnsteuer von bezugsberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten direkt verringert. Der Familienbonus Plus beträgt € 166,68 monatlich (€ 2.000,16 jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von € 58,34 monatlich (€ 700,08 jährlich) zu, sofern für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird. Bislang konnte der Familienbonus Plus entweder jeweils zur Hälfte bei beiden Anspruchsberechtigten oder zur Gänze bei nur einem Anspruchsberechtigten berücksichtigt werden.
Überprüfung von Zahlungen an ausländische Dienstleister und Unternehmer: Die Abzugsteuer ist eine Sondererhebungsform der Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige. Das auszahlende Unternehmen hat für bestimmte Leistungen ausländischer Unternehmen bzw. Dienstleister vom auszuzahlenden Entgelt einen Steuereinbehalt i.H.v. 20 % (25 % bei der Geltendmachung von Ausgaben) bzw. 27,5 % vorzunehmen und an das zuständige österreichische Finanzamt abzuführen. Wird fälschlicherweise kein Steuereinbehalt vorgenommen, so wird automatisch der inländische Leistungsempfänger zur Haftung herangezogen.
Anpassungen an den OECD-Standard: Der österreichische Ministerrat hat am 1.7.2026 die Überarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Schweiz beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen nachfolgende Punkte ...